Vor Gericht: Einer heizte für alle
(4.4.2023) Aufgrund eines Fehlers wurden die Heizkosten für einen Flur auf einen bestimmten, einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt. Das führte nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern dazu, dass die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig wurde.
Der Fall: Das Mitglied einer Eigentümergemeinschaft war überrascht, als es feststellte, dass die Heizkosten für einen als Flur (Gemeinschaftseigentum) genutzten Raum ausschließlich ihm berechnet worden waren. Er focht deswegen die Jahresabrechnung an und konnte sich damit letztlich auch durchsetzen.
Das Urteil: Das Charlottenburger Amtsgericht ließ sich gar nicht erst auf die Frage ein, wie groß das Ausmaß des Abrechnungsfehlers nun eigentlich gewesen sei. Die Jahresrechnung sei wegen des irregulären Zustandekommens insgesamt für ungültig zu erklären – unabhängig von der rein rechnerischen Bedeutung des vorausgegangenen fehlerhaften Vorgehens. (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 73 C 54/21)
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen
- Wärmestudie: Geplante Heizungsvorgaben reichen nicht für klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 (3.4.2023)
- Solarthermie-Jahrbuch 2023 erschienen (27.3.2023)
- Studie: Heizungsmodernisierung spart 2,2 Mio. Tonnen Treibhausgase pro Jahr (3.3.2023)
- Funkwasserzähler lässt sich gerichtlich nicht verhindern (11.1.2023)
- Legionellen vs. DSGVO: WEG-Verwalter darf Namen nennen (11.1.2023)
- Heizungen vor Gericht (19.12.2022)
- Heizspiegel 2022 zu der galoppierenden Entwicklung der Heizkosten (27.9.2022)
- Studie: Jahresabrechnungen für Wohnungseigentümerschaften schwer verständlich (9.1.2022)
- Heizanlagen vor Gericht (20.12.2020)
- Verhältnismäßig? Ablesedienste im Fokus der Marktbeobachtung (26.7.2019)
siehe zudem:
- Wohnungseigentümergemeinschaft sowie Heizung im Wärmetechnik-Magazin und Sanitärinstallation im Sanitärtechnik-Magazin bei Baulinks
- Literatur / Bücher über Heizung bei Baubuch / Amazon.de