Baulinks -> Redaktion  || < älter 2019/0972 jünger > >>|  

Verhältnismäßig? Ablesedienste im Fokus der Marktbeobachtung

(26.7.2019) Der Marktwächter Energie, ein Projekt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Zusammenarbeit mit Verbraucherzentralen aus 14 Bundesländern, hat über 1.600 Heizkostenabrechnungen geprüft und nahm dabei die Kosten der Ablesedienste in den Blick. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass die Ausgaben für die Ablesedienste einen nicht unwesentlichen Bestandteil der Energiekosten für die Verbraucher ausmachen.

  • Wer zahlt den Ablesedienst?
  • Wie hoch sind die Kosten?

Insbesondere Mietern bleibt häufig verborgen, in welchem Verhältnis die Mess- und Abrechnungskosten zu den Energiekosten stehen, da sie in den Nebenkostenabrechnungen in der Regel nicht einzeln aufgeführt sind.

„Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten ist grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Energieeinsparung“, erinnert Svenja Gesemann, Projektleiterin des Marktwächter Energie. „Aus Verbrauchersicht stellt sich aber die Frage, ob die damit verbundenen Kosten wirtschaftlich sind.“

Das hat der Marktwächter Energie nun untersucht. Er prüfte 1.696 Heizkostenabrechnungen von Verbrauchern, die den Verbraucherzentralen zum Zwecke der Überprüfung zugesandt wurden. 1.388 davon wurden von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt und in den Jahren 2008 bis 2017 abgerechnet. 308 Heizkostenabrechnungen, die zwischen 2014 und 2016 abgerechnet wurden, stellte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern bereit.

Oft mehr als 15% für Ablesedienstleistung

Das Ergebnis der Untersuchung zeigt: Mehr als die Hälfte der Verbraucher bezahlt im Verhältnis zu ihren Heizkosten 10% und mehr für die Ablesedienstleistung. Fast jeder vierte Mieter zahlt sogar 15% und mehr. Das ist möglich, weil es dem Ablesedienstmarkt in Deutschland mit seinen oligopolistischen Tendenzen an Wettbewerb mangelt. Dem Kunden wird durch eine Reihe von Strukturmerkmalen ein Anbieterwechsel erschwert.

Zur Erinnerung: Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten wurde 1981 eingeführt, um den Energieverbrauch auf dem Wärmemarkt zu vermindern. Der Energieverbrauch im Gebäudesektor und von Privathaushalten sank seither.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH