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Studie: Häufige Zählerwechsel belasten private und öffentliche Haushalte unnötig


  

(6.11.2017) Zähler für Kalt- und Warmwasser sind in Deutschland nach sechs bzw. fünf Jahren auszutauschen, obwohl sie den Verbrauch in aller Regel noch zuverlässig messen. Private und öffentliche Haushalte könnten jährlich mehr als 500 Mio. Euro sparen, wenn die deutschen Eichfristen deutlich länger wären - zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Hamburg Instituts. Sie wurde von den großen wohnungswirtschaftlichen Verbänden (BFW, Mieterbund, GdW, Haus & Grund und der DDIV) in Auftrag gegeben.

Die eichrechtlichen Anforderungen sind in Deutschland besonders streng und sollten geändert werden - so das Fazit der Wissenschaftler. Das Mess- und Eichgesetz schreibt vor, dass Kaltwasserzähler nach sechs und Warmwasserzähler nach fünf Jahren getauscht werden müssen. In der Praxis werden Wohnungswasserzähler kalt und warm oft gemeinsam nach bereits fünf Jahren gewechselt. Durch ein Stichprobenverfahren kann die Eichfrist für bauartgleiche Typen bei Wohnungswasserzählern noch um drei Jahre verlängert werden. Dann werden die ausgebauten Zähler endgültig entsorgt - und das sie unverhältnismäßig: Die Gutachter vom Hamburg Institut haben ermittelt, dass die gängigen Wasserzähler in manchen Stichproben auch nach zwanzig Betriebsjahren zu rund 95 Prozent noch sehr genaue Messergebnisse innerhalb der eichrechtlich zulässigen Fehlergrenzen erzielen. Die Kosten für den Zählerwechsel stehen somit in keinem Verhältnis zu den Ausgaben für eventuelle minimale Fehlmessungen.

Im internationalen Vergleich ist in Deutschland ein extrem hoher Wechselturnus Pflicht. So beträgt zum Vergleich die Eichfrist ...

  • in den USA und Kanada 17 Jahre,
  • in Frankreich 18 und
  • in Spanien sogar rund 23 Jahre.

Darüber hinaus, so die Gutachter, stehen die Kosten für die Zählerwechsel in keinem Verhältnis zu anderen Wohn-Nebenkosten: Ungenauigkeiten bei der Ablesung des Heizwärmeverbrauchs wirken sich für die Haushalte monetär deutlich stärker aus, da die Ausgaben für die Heizung in etwa 2,5 bis 5-mal höher liegen als die Wasserkosten. Heizkostenverteiler unterliegen jedoch keiner Eichpflicht.

Das Fazit der Wissenschaftler ist: Der Austausch der Wasserzähler sollte künftig in einem deutlich längeren Turnus durchgeführt werden. Dafür muss das Mess- und Eichrecht geändert werden. Die Gutachter empfehlen außerdem, die Fristen für Kalt- und Warmwasserzähler zu vereinheitlichen und auch technologiespezifisch zu differenzieren. So könnten die Eichfristen ...

  • für Flügelradzähler auf 15 Jahre und
  • für die besonders langlebigen und exakten Ultraschallzähler auf 20 Jahre verlängert werden.

Darüber hinaus könnten Stichprobenverfahren weiterhin die Fristen verlängern, künftig allerdings zweimal auf jeweils fünf Jahre. „Durch diese an anderen Industriestaaten orientierte Neuregelung könnten volkswirtschaftliche Gewinne sowie niedrigere Wohnnebenkosten in Höhe von jährlich insgesamt deutlich über 500 Millionen Euro erzielt werden“, so die Berechnung des Hamburg Instituts. Die Alternativ zur Verlängerung, nämlich den vollständigen Verzicht auf die Eichfristen, empfehlen sie nicht.

Die Studie ist auf Nachfrage bei den beteiligten Verbänden erhältlich:

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