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Studie: Jahresabrechnungen für Wohnungseigentümerschaften schwer verständlich

(9.1.2022) Buchhalterisch dargestellt, mit Zahlen, Fachbegriffen und Abkürzungen gespickt: Wohnungseigentümer tun sich schwer damit, die von der Hausverwaltung vorgelegte Jahresabrechnung zu verstehen. Das zeigt die jetzt veröffentlichte Studie „Jahresabrechnungen für Wohnungseigentümergemeinschaften“ des DIN-Verbraucher­rates. Für die nicht-repräsentative Untersuchung wurden u.a. Experteninterviews mit Hausverwaltern und Vertretern von Wohnungseigentümer-, Mieter- und Verwalterverbänden geführt sowie Jahres- und Betriebskostenabrechnungen analysiert. Berücksichtigt wurden zudem rechtliche Grundlagen.

„Auf Basis der Ergebnisse empfehlen wir, eine Norm für Jahresabrechnungen zu erarbeiten“, fasst Guido Hoff, zuständiger Senior Projektmanager beim DIN-Verbraucherrat, die Ergebnisse aus der Studie zusammen und erläutert: „Ein Norm kann dazu beitragen, Struktur und Aufbau der Abrechnungen unterschiedlicher Hausverwaltungen zu vereinheitlichen und die Ergebnisse nachvollziehbarer, einfacher und leichter nachprüfbar zu gestalten.“

Foto © baulinks/AO 

Basis für die Mietkostenabrechnung

Die Jahresabrechnung ist für alle Eigentümer relevant - also egal, ob sie ihre Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) selbst nutzen oder vermieten. Die Hausverwaltung schlüsselt in der Jahresabrechnung die jährlichen Ausgaben und Einnahmen auf. Das Ergebnis ist wiederum Grundlage, um die Betriebskosten mit den Mietern abzurechnen.

Die Jahresabrechnung muss bestimmten rechtlichen Vorgaben entsprechen, etwa Anforderungen aus dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Nicht nur bei Verwalterwechsel oder bei Eigentum in verschiedenen Wohnanlagen führen jedoch unterschiedliche Vorgehensweisen von Hausverwaltungen zu Verständnisschwierigkeiten bei den Eigentümergemeinschaften. Darüber hinaus sind die Abrechnungen schwer vergleichbar. Die Studie zeigt punktuelle Defizite bei der Vollständigkeit und bei der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von Jahresabrechnungen auf.

Allgemein beklagten die Befragten die Verständlichkeit  der Abrechnungen - zum einen erschwert durch eine tabellarische Darstellungsweise mit  Fachbegriffen und Abkürzungen, zum anderen durch die Notwendigkeit, schwer verständliche rechtliche Vorgaben umzusetzen.

Damit Jahresabrechnungen den Anforderungen der Eigentümer gerecht werden, empfiehlt der DIN-Verbraucherrat eine einheitliche Struktur, die wichtigsten Rechnungsposten textlich zu erläutern und weitgehend auf Fachbegriffe zu verzichten. Die Richtigkeit des Ergebnisses ist durch Kontrollrechnungen zu überprüfen. Diese Anforderungen werden zum Teil schon durch Vorlagen wie  die Musterabrechnung 3.0 des VDIV Nordrhein-Westfalen sowie durch die Vorgaben von Hausverwaltungssoftware umgesetzt. Mit Blick auf die allgemeine Verständlichkeit sieht der DIN-Verbraucherrat dennoch Raum für Verbesserungen – eine Norm oder ein Standard könne dazu beitragen.

Darüber hinaus könnte eine Norm besondere Fälle thematisieren, die in manchen Wohnungseigentümergemeinschaften relevant sind. Beispielsweise, wenn eine Eigentümergemeinschaft mehrere Wirtschaftseinheiten umfasst oder wenn mehrere Beteiligte Sondereigentum an einem gemeinsam genutzten Bestandteil der Immobilie haben.

Die Studie „Jahresabrechnungen für Wohnungseigentümergemeinschaften“ kann per E-Mail an DIN Verbraucherrat angefordert werden.

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