Studie zu den zehn häufigsten Mängeln beim Mehrfamilienhausbau
(10.1.2021) Beim Mehrfamilienhausbau treten seit Jahren die immer gleichen Baumängel auf - zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Bauherren-Schutzbundes (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IfB). Wohnungskäufer sollten genau hinschauen, denn häufig erwachsen aus kleinen Fehlern teure Folgeschäden.
Abb. 2 “Festgestellte Mängel. Zuordnung nach Bereichen bzw. Gewerken“ aus der Studie - siehe Seite 6/23 |
Mängel in allen Bereichen des Bauprozesses
„Viele Mängel werden durch eine Bauausführung verursacht, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder vom Vertrag abweicht“, konstatiert BSB-Geschäftsführer Florian Becker. In diesem Fall haben Wohnungskäufer Anspruch auf Mängelbeseitigung. Wichtig ist, dass die Mängel frühzeitig erkannt werden, damit Folgeschäden nicht erst nach der Abnahme sichtbar werden und die Käufer auf den Kosten sitzen bleiben. „Auch Fehler in der Planung, der Koordination und der Bauüberwachung können schwere Schäden verursachen, die erhebliche Kosten nach sich ziehen.“
Drei exemplarische Mängel aus der Studie
Lückenhafte Baubeschreibung: Ist die Ausstattung einer Wohnung nicht genau im Bauvertrag definiert, kann es zu Einschränkungen in der Nutzung kommen. So ist ein Bauprojekt beispielsweise nicht automatisch barrierefrei ausgeführt, wenn es mit dem Begriff „Seniorengerechter Wohnkomfort“ wirbt. In der Folge kann der Balkonzugang durch eine hohe Türschwelle für Menschen, die auf eine Gehilfe angewiesen sind, blockiert sein:
Eine nachträgliche Beseitigung ist dann nur mit hohem Aufwand möglich. Bei einem schwellenlosen Zugang müsste beispielsweise neben einer neuen Fenstertür auch der Feuchteschutz mit Hilfe einer Entwässerungsrinne vor der Tür sichergestellt sein. Die Kosten für den Umbau müsste in diesem Fall der Wohnungskäufer tragen, wenn die notwendige barrierefreie Ausstattung nach DIN 18040-2 nicht vertraglich vereinbart wurde.
Schallschutzprobleme: Wenn der Estrichboden in Eigentumswohnungen fehlerhaft verlegt ist, können Schallbrücken zu den Nachbarwohnungen entstehen. Bewohner klagen dann oft über erhebliche Schallbelästigungen. Insbesondere Trittgeräusche übertragen sich von Wohnung zu Wohnung und werden als störend empfunden. Grund dafür können Körperschallbrücken sein, die den Schall an angrenzende Räume weiterleiten. Häufig handelt es sich dabei um Mörtelreste in den Randfugen und Fehlstellen im Randdämmstreifen, so dass der Estrich beim Einbau gegen die Wand und auf den Boden fließen konnte:
Zur Schadensbeseitigung müssten die Schallbrücken gefunden, aufwendig beseitigt und der Bodenbelag erneuert werden. Die Kosten können dann schnell 15.000 Euro pro 100qm Wohneinheit betragen.
Feuchteschäden am Bodenbelag: Wird ein Parkett verlegt, bevor der Estrich seine Belegreife erreicht hat, drohen teure Feuchteschäden. Beispielsweise können Schüsselungen entstehen, bei denen sich die Holzstäbe nachträglich auf dem Boden nach oben oder unten wölben. Die Ursache liegt darin, dass der erhöhte Restfeuchtegehalt im Estrich zum Anstieg des Feuchtegehalts im Holzparkett führt und das Holz beginnt aufzuquellen. Um solche Schüsselungen zu beseitigen, ist es notwendig das gesamte Parkett aufzunehmen, den Kleber zu entfernen und den Estrich technisch zu trocknen. Grundsätzlich gilt ein Estrich als belegreif, wenn er soweit ausgetrocknet ist, dass er seine Nennfestigkeit erreicht hat. Anschließend kann ein neuer Bodenbelag aufgebracht werden. In diesen Fällen liegt die Verantwortung häufig beim Bodenleger, der zu früh mit dem Verlegen des Parketts beginnt. Die Schadensbeseitigungskosten wachsen dann schnell auf 25.000 Euro und mehr.
Alle
in der Studie aufgeführten Mängel können unter
bsb-ev.de > Themenratgeber > Wohnungskauf > Wohnungsbau kontrollieren > Zehn
typische Baumängel beim Mehrfamilienhausbau nachgelesen werden. Die
Studie selbst ist via
bsb-ev.de > Politik & Presse > Analysen und Studien
downloadbar (direkter
PDF-Download).
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Legionellen vs. DSGVO: WEG-Verwalter darf Namen nennen (11.1.2023)
- BSB-Studie: Häuser überwiegend mit Mängeln nach der Abnahme (13.3.2022)
- Fehlerkostenbilanz von BauInfoConsult kommt für 2020 auf eine Schadenssumme von über 18 Mrd. Euro (17.1.2022)
- Studie: Jahresabrechnungen für Wohnungseigentümerschaften schwer verständlich (9.1.2022)
- Diskussion um die Belegreife bzw. die DIN 18560-1 „Estriche im Bauwesen“ (2.3.2021)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Neue Schlichtungs- und Schiedsordnung SOBau 2020 (30.11.2020)
- Feuchteschäden - Vermeiden, Erkennen, Sanieren: Tagungsband vom Bausachverständigentag 2020 (29.11.2020)
- Details bei Mängelanzeigen nicht nötig (2.11.2020)
- Bauschäden in 50 Beispielen auf 230 Seiten (2.8.2020)
- Fliesen zu früh verlegt? Planer und Objektüberwacher hätten aufpassen müssen (4.5.2020)
- VHV Bauschadenbericht Hochbau 2019/20: weniger Schadenmeldungen, höhere Schadenkosten (26.3.2020)
- BSB-Studie: „29 Mängel pro Hausbau“ (1.12.2019)
- Probleme am Bau? Wie Gerichte in Zweifelsfragen entschieden haben (17.9.2019)
- BauInfoConsult: „Baubranche verursacht 14,9 Mrd. Euro Fehlerkosten in 2017“ (13.9.2018)
siehe zudem:
- Baubranche, Architektur und Ingenieurbau bei BAULINKS.de
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