Zur Erinnerung: Wie breit eine Treppe mindestens sein muss, ist nach DIN 18065 zu bestimmen. Das Minimum liegt bei 80 oder 100 Zentimetern - je nach baulichen Rahmenbedingungen. Für den sicheren Tritt ist das Steigungsmaß entscheidend - also das Verhältnis von Auftrittsfläche (a) zu Stufenhöhe (s): Addiert man die doppelte Steigung zur einfachen Länge des Auftritts hinzu (2 • s + a), sollte sich eine Summe von 60 bis 63 cm ergeben. Abhängig von der üblichen Geschosshöhe (in der Regel 260 bis 290 cm) und unter Einhaltung der Schrittmaßregel haben die meisten Treppen im Einfamilienhaus 14 bis 16 gleichmäßige Stufen. Der Fußbodenaufbau (z.B. Trittschalldämmung, Estrich, Bodenbelag) oberhalb und unterhalb der Treppe muß unbedingt in die Planung der Rohbautreppe einbezogen werden (siehe auch "Treppenplanung im Eigenheim: Trittfeste Verbindung, stufenweise Sicherheit").