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Raumspartreppen auf einem Quadratmeter Grundfläche möglich


  

(7.4.2022) Manchmal gibt es nicht den Platz für „normale“ Treppen. Dann kommen Treppen - besser: Leitertreppen - ins Spiel, die sogar mit einem Quadratmeter Grundfläche auskommen können.

Zur Erinnerung: In Deutschland regelt eigentlich die DIN 18065, welche Maße beispielsweise bei Auftrittsfläche und Stufenhöhe einzuhalten sind. Entscheidend dabei ist das Schrittmaß: Bei Erwachsenen liegt es beim Gehen zwischen 59 und 65 cm. Bei Treppen errechnet sich das Schrittmaß aus der zweifachen Steigung plus dem Auftritt. Ein Schrittmaß von 63 entspricht so einer Steigung von 18 cm. Die nutzbare Treppenbreite muss mindestens 80 cm betragen.

Nur in Ausnahmefällen sind in Wohnungen steilere und schmalere Konstruktionen erlaubt - zum Beispiel als Zugang zum Dachboden oder einem unbewohnten Obergeschoss. Solche Leitertreppen haben eine Steigung von 45° bis 75°. Sie werden auch mit versetzten Stufen angeboten, die ihnen den Namen Watschel- oder Sambatreppen eingebracht haben. Denn sie sind beim Begehen nur mit einem ausgeprägten Hüftschwung zu bewältigen.

Eine Alternative sind spezielle halbgewendelte Treppen, die dann aber bei einer nutzbaren Laufbreite von 90 cm und einen Auftritt von 26,5 cm auch schon wieder eine Grundfläche von 4 m² benötigen. Sie sind damit aber komfortabler als eine Spindeltreppe, die bei gleicher Grundfläche nur auf eine nutzbare Laufbreite von 80 cm und einen Auftritt von 24 cm kommt.

Weitere Informationen zu Raumspartreppen können per E-Mail an Treppenmeister angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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