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Für Sehbehinderte geeignete Treppenkante von Nora gemäß DIN 18040-1

(12.7.2022) Insbesondere öffentliche Bauten sollen auch von Menschen mit Einschränkungen selbständig genutzt werden können. Dies ist in der DIN 18040-1 festgelegt, die auch für Treppen gilt. Die Suche nach einer normkonformen Stufenmarkierung für elastische Bodenbeläge stellte die Planer jedoch oft vor Herausforderungen: Denn bislang gab es keine Treppenkanten, die direkt mit dem Belag eingebaut werden konnten und nicht nachträglich aufgebracht werden mussten.

Für die Verlegung mit nora-Bodenbelägen bietet Nora Systems mit der neuen Treppenkante T 5055 nun aber ein passendes Produkt, das in seinen Abmessungen auf die Anforderungen der DIN 18040-1 abgestimmt ist. Die barrierefreie Stufenmarkierung kann auf allen Treppenarten verlegt werden und ist besonders schlag- und stoßfest sowie rutschsicher. Dank der Einschublippe, die den Treppenbelag fixiert, entsteht ein nahezu bündiger Übergang zwischen Kante und Belag. Ihr gradliniges Design unterstützt dabei die ästhetische Gestaltung von Treppen. Mit der Farbpalette aus sechs Farben in verschiedenen Helligkeitsabstufungen lassen sich die geforderten Leuchtdichtekontraste zwischen Treppenbelag und Stufenmarkierung realisieren:

Farbübersicht

Zur Erinnerung: Für sehbehinderte Menschen müssen laut DIN 18040-1 in öffentlichen Gebäuden alle Elemente einer Treppe leicht erkennbar sein: Bei bis zu drei Einzelstufen und Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, muss jede Stufe mit einer Markierung versehen werden. In Treppenhäusern müssen mindestens die erste und letzte Stufe gekennzeichnet werden. Dies wird durch Stufenmarkierungen aus durchgehenden Streifen erreicht. Auf den Trittstufen beginnen sie an den Vorderkanten und sind vier bis fünf Zentimeter breit, auf der Oberkante der Setzstufen beträgt die Breite zwischen einem und zwei Zentimeter.

Auch was den Leuchtdichtekontrast betrifft, gibt es bei der Treppengestaltung in öffentlichen Gebäuden Vorgaben: Als Leuchtdichtekontrast wird die vom menschlichen Auge wahrgenommene Helligkeitsdifferenz eines Objektes zu seiner Umgebung bezeichnet. Nach DIN 32975, die sich mit der Gestaltung visueller Informationen zur barrierefreien Nutzung öffentlicher Räume beschäftigt, müssen sich Stufenmarkierungen kontrastierend sowohl gegenüber den Tritt- und Setzstufen als auch gegenüber den jeweils unten anschließenden Podesten abheben. Der Leuchtdichtekontrast muss mindestens 0,4 betragen.

Weitere Informationen zur Treppenkante T 5055 können per E-Mail an Nora Systems angefordert werden.

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