mal wieder: Antragsstopp bei der KfW-Zuschussvariante Barrierereduzierung (455-B)
(10.8.2022; Update vom 18.7.2023: Zuschüsse für „Altersgerecht Umbauen“ wieder verfügbar.) Erst am 29.6.2022 hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) der KfW nach einer Durststrecke von über einem Jahr 75 Mio. Euro für die Förderung von Barrierereduzierungen in Wohnungen zur Verfügung gestellt. Bereits 6 Wochen später ist für die Zuschussvariante Barrierereduzierung (455-B) kein Geld mehr da, so dass heute (10.8.2022) ein Antragsstopp ausgerufen wurde. Ab sofort können also keine neuen Anträge mehr für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) gestellt werden. Bereits zugesagte Anträge sind laut KfW nicht betroffen.
Der Zuschuss für Barrierereduzierungen wird finanziert aus Mitteln des Bundeshaushaltes. Mit den heuer zur Verfügung gestellten 75 Mio. Euro konnten/können nach Angaben des Bundesbauministeriums 26.000 Wohnungen barrierereduziert umgebaut werden. Seit 2009 (einschließlich 2022) sollen über 350.000 Wohneinheiten mithilfe der Förderung umgebaut worden sein. Der Wer6t der durchschnittlichen Förderung je Wohneinheit (2009 bis 2021) habe bei rund 1.700 Euro gelegen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- kfw.de/455-b und KfW-Zuschussportal
- KfW Förderbank • KfW Bankengruppe
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
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siehe zudem: