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Städte und Gemeinden müssen Trinkwasser kostenlos im öffentlichen Raum bereitstellen


Forum Trinkwasser © Fotolia, Sandor Kacso
  

(10.8.2022) Die Bundesregierung hat heute (10. August) beschlossen, dass künftig Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an möglichst vielen öffentlichen Orten frei verfügbar sein muss. So sollen Kommunen künftig Trinkwasserbrunnen beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen aufstellen - sofern dies technisch machbar ist und dem lokalen Bedarf entspricht. Die neue Regelung zielt darauf ab, möglichst allen Bürgern und auch Touristen öffentlichen Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu gewähren.

Städten und Gemeinden soll weitgehende Flexibilität zugestanden werden, was Lage, Zahl und Art der Trinkwasserbrunnen angeht. Trinkwasserbrunnen sollten gleichwohl möglichst an zentralen, frequentierten und für die Allgemeinheit gut erreichbaren öffentlichen Orten, wie Plätzen, Fußgängerzonen oder Parks, aufgestellt werden.

Derzeit gibt es übrigens deutschlandweit bereits schätzungsweise mehr als 1.300 öffentliche Trinkwasserbrunnen. In einem ersten Schritt sollen Städte und Gemeinden nun etwa 1.000 zusätzliche Trinkwasserbrunnen aufstellen.

Öffentliche Trinkbrunnen gelten als wirkungsvolle Maßnahme, um Menschen vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze zu schützen. Daher sind sie auch Teil der für Kommunen empfohlenen Maßnahmen für regionale und lokale Hitzeaktionspläne. Ziel ist es, hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle durch Prävention zu vermeiden. Fachleute des Zentrums KlimaAnpassung unterstützen zahlreiche Städte und Gemeinden bei der Ausarbeitung von Konzepten zum Hitze- und UV-Schutz.

In den meisten Bundesländern bestehen bereits landesrechtliche Vorschriften, die die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge den Kommunen zuweisen. Mit der neuen Regelung leistet die Bundesregierung einen Beitrag, um Ziel 6 der UN-Ziele für die nachhaltige Entwicklung (SDGs) und die damit verbundene Zielvorgabe, den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser für alle, zu erreichen.

Die Gesetzesnovelle passiert zunächst den Bundesrat, bevor der Bundestag sie verabschieden kann. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

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