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KfW-Fördertopf für Zuschüsse zum Einbruchschutz ist leer

(1.7.2022) Die KfW hat heute mitgeteilt, dass für den Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) keine Anträge mehr gestellt werden können, weil keine Fördermittel mehr zur Verfügung stünden. Der Zuschuss wird/wurde finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Zugesagte Anträge seien nicht betroffen. Er wird laut KfW ausbezahlt, sobald die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachgewiesen wird.

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