Einbruchschutz fördern lassen oder von der Steuer absetzen?
(6.5.2018) Nach jahrelang steigenden Einbruchszahlen gehen die offiziellen Fallzahlen zuletzt spürbar zurück. Ein Grund dafür ist, dass Haus- und Wohnungsbesitzer zunehmend mehr in den Einbruchschutz investieren. Und der Fiskus unterstützt sie dabei. So lässt sich der professionelle Einbau von Alarmanlagen, Spezialfenstern, Bewegungsmeldern und Co. steuerlich als Handwerkerleistung im Haushalt absetzen.
Ob Gegensprechanlage, Mehrfachverriegelungssystem oder Montage einer Videoüberwachung - Privatpersonen, die beim selbst genutzten Haus oder der selbst genutzten Wohnung auf Einbruchschutz setzen und dafür einen professionellen Handwerker engagieren, können die anfallenden Kosten in der Regel teilweise steuerlich geltend machen. Folgende Bedingungen sind dabei zu beachten:
- 20% der jeweiligen Anfahrts-, Arbeits-, Maschinen-, Entsorgungs- und Verbrauchsmittelkosten (z.B. Aufwendungen für Reinigungsmittel) lassen sich laut Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) absetzen.
- Alles in allem können allerdings maximal 1.200 Euro im Jahr als Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.
- Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Deshalb sollten die verschiedenen Kostenarten in der Rechnung unbedingt getrennt ausgewiesen werden.
- Als Belege kann der Fiskus die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung sowie einen geeigneten Nachweis über die Begleichung der Summe verlangen. Wichtig dabei: Dem VLH zufolge muss man den Rechnungsbetrag immer überweisen. Barzahlungen gegen Quittung akzeptiert das Finanzamt nicht.
Wer KfW-Förderung nutzt, muss auf Steuervorteil verzichten
Generell bietet der Staat hinsichtlich des Einbruchschutzes verschiedene Fördermöglichkeiten. Wer sie nutzt, sollte darauf achten, dass das Konsequenzen für die Steuererklärung haben kann - ein Beispiel: Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es Zuschüsse und Kredite rund um den Einbruchschutz - siehe u.a. Beitrag „Einführung gestaffelter KFW-Zuschüsse für Einbruchschutz-Maßnahmen“ vom 19.9.2017. Wer diese Angebote in Anspruch nimmt, kann die dabei erbrachten Handwerkerleistungen nicht mehr steuerlich geltend machen. Durch diese Regelung will der Staat eine Doppelförderung - also sowohl über die KfW als auch über die Steuerermäßigung - ausschließen.
Durch Einbruchsschäden verursachte Kosten sind nicht absetzbar
Wenn sich Einbrecher Zugang zu einem Haus oder einer Wohnung verschafft haben, bieten bestimmte Versicherungen - vor allem die Hausratversicherung - gegebenenfalls Hilfe. Dann werden die Aufwendungen für Reparaturen oder für den Ersatz entwendeter Gegenstände bis zu einer gewissen Entschädigungsgrenze ersetzt. Steuerlich ist in diesen Fällen nichts zu machen. Es gibt laut VLH-Profis keine Möglichkeiten, einbruchsbedingte Ausgaben in der Steuererklärung anzugeben.
Hausratversicherung unter speziellen Voraussetzungen anteilig absetzbar
Prinzipiell können die Aufwendungen für die Hausratversicherung nicht
steuerlich geltend gemacht werden. Diese wertet der Staat nämlich als
Sachversicherung, die nicht ausschließlich der Vorsorge dient.
Doch
keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt einen Fall, bei dem die Absetzbarkeit der
Hausratversicherungskosten infrage kommt: Wenn sich im Privathaushalt ein
beruflich genutztes Arbeitszimmer befindet, kann man den VLH-Experten
zufolge die Ausgaben für die Hausratversicherung unter Umständen zumindest
anteilig als Werbungskosten absetzen. Dabei lassen sich aber nicht die
kompletten Ausgaben geltend machen, sondern nur der Anteil, der dem
flächenmäßigen Anteil des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnung entspricht.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- KfW-Fördertopf für Zuschüsse zum Einbruchschutz ist leer (1.7.2022)
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2019: Gut 10% weiniger Wohnungseinbrüche (25.3.2020)
- KfW-Förderung zum Einbruchschutz erweitert (2.4.2019)
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2018: Nochmal deutlich weiniger Wohnungseinbruchsdiebstahl (2.4.2019)
- Fördermittel finden - per neuer Broschüre für Privathaushalte, Kommunen und Unternehmen (17.2.2019)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- BHE-Stellungnahme warnt vor BMI-Vorschlag bzgl. Hintertür bei Alarmanlagen (10.12.2017)
-
Roto will mit dem „Bündnis für Einbruchschutz“ und der „Quadro Safe“-
Kampagne weiter „dicke Bretter bohren“ (26.11.2017) - Sicherheits-Broschüre von Kneer-Südfenster (26.11.2017)
- Einführung gestaffelter KFW-Zuschüsse für Einbruchschutz-Maßnahmen (19.9.2017)
- Förderungen und Zuschüsse für Fenster, Fassaden und Haustüren (15.8.2017)
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2016 verzeichnet Rückgang der Einbruchszahlen (24.4.2017)
- Polizei startet YouTube-Kampagne zur Einbruchsprävention (11.10.2016)
siehe zudem:
-
Einbruchschutz sowie Türtechnik, Fenstertechnik und Gebäudesicherung und Bestandsumbau (SanReMo) bei Baulinks