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Einbruchschutz fördern lassen oder von der Steuer absetzen?

(6.5.2018) Nach jahrelang steigenden Einbruchszahlen gehen die offiziellen Fallzahlen zuletzt spürbar zurück. Ein Grund dafür ist, dass Haus- und Wohnungsbesitzer zunehmend mehr in den Einbruchschutz investieren. Und der Fiskus unterstützt sie dabei. So lässt sich der professionelle Einbau von Alarmanlagen, Spezialfenstern, Bewegungsmeldern und Co. steuerlich als Handwerkerleistung im Haushalt absetzen.

Ob Gegensprechanlage, Mehrfachverriegelungssystem oder Montage einer Videoüberwachung - Privatpersonen, die beim selbst genutzten Haus oder der selbst genutzten Wohnung auf Einbruchschutz setzen und dafür einen professionellen Handwerker engagieren, können die anfallenden Kosten in der Regel teilweise steuerlich geltend machen. Folgende Bedingungen sind dabei zu beachten:

  • 20% der jeweiligen Anfahrts-, Arbeits-, Maschinen-, Entsorgungs- und Verbrauchsmittelkosten (z.B. Aufwendungen für Reinigungsmittel) lassen sich laut Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) absetzen.
  • Alles in allem können allerdings maximal 1.200 Euro im  Jahr als Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.
  • Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Deshalb sollten die verschiedenen Kostenarten in der Rechnung unbedingt getrennt ausgewiesen werden.
  • Als Belege kann der Fiskus die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung sowie einen geeigneten Nachweis über die Begleichung der Summe verlangen. Wichtig dabei: Dem VLH zufolge muss man den Rechnungsbetrag immer überweisen. Barzahlungen gegen Quittung akzeptiert das Finanzamt nicht.

Wer KfW-Förderung nutzt, muss auf Steuervorteil verzichten

Generell bietet der Staat hinsichtlich des Einbruchschutzes verschiedene Fördermöglichkeiten. Wer sie nutzt, sollte darauf achten, dass das Konsequenzen für die Steuererklärung haben kann - ein Beispiel: Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es Zuschüsse und Kredite rund um den Einbruchschutz - siehe u.a. Beitrag „Einführung gestaffelter KFW-Zuschüsse für Einbruchschutz-Maßnahmen“ vom 19.9.2017. Wer diese Angebote in Anspruch nimmt, kann die dabei erbrachten Handwerkerleistungen nicht mehr steuerlich geltend machen. Durch diese Regelung will der Staat eine Doppelförderung - also sowohl über die KfW als auch über die Steuerermäßigung - ausschließen.

Durch Einbruchsschäden verursachte Kosten sind nicht absetzbar

Wenn sich Einbrecher Zugang zu einem Haus oder einer Wohnung verschafft haben, bieten bestimmte Versicherungen - vor allem die Hausratversicherung - gegebenenfalls Hilfe. Dann werden die Aufwendungen für Reparaturen oder für den Ersatz entwendeter Gegenstände bis zu einer gewissen Entschädigungsgrenze ersetzt. Steuerlich ist in diesen Fällen nichts zu machen. Es gibt laut VLH-Profis keine Möglichkeiten, einbruchsbedingte Ausgaben in der Steuererklärung anzugeben.

Hausratversicherung unter speziellen Voraussetzungen anteilig absetzbar

Prinzipiell können die Aufwendungen für die Hausratversicherung nicht steuerlich geltend gemacht werden. Diese wertet der Staat nämlich als Sachversicherung, die nicht ausschließlich der Vorsorge dient.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt einen Fall, bei dem die Absetzbarkeit der Hausratversicherungskosten infrage kommt: Wenn sich im Privathaushalt ein beruflich genutztes Arbeitszimmer befindet, kann man den VLH-Experten zufolge die Ausgaben für die Hausratversicherung unter Umständen zumindest anteilig als Werbungskosten absetzen. Dabei lassen sich aber nicht die kompletten Ausgaben geltend machen, sondern nur der Anteil, der dem flächenmäßigen Anteil des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnung entspricht.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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