Es gibt wieder KfW-Förderung zur Reduzierung von Barrieren in Wohnungen
(29.6.2022; Hinweis vom 10.8.2022: Keine Anträge mehr möglich!) Mehr als ein Jahr mussten viele Sanierer auf Zuschüsse aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ verzichten. Anders als ursprünglich zu erwarten war, sieht der Bundeshaushalt in diesem Jahr aber doch noch Finanzmittel für das KfW-Programm mit der Kennziffer „455-B“ vor. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt dazu der KfW 75 Mio. Euro für dieses Jahr zur Verfügung. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden.
Zur Erinnerung: Das Bundesbauministerium und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen von bis 6.250 Euro bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Konkret:
- Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro).
- Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5% der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
Seit 2009 wurden über 330.000 Wohneinheiten mit Hilfe der Förderung umgebaut, allein im Jahr 2021 waren es über 50.000 Wohneinheiten. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
Bundesbauministerin Klara Geywitz kommentierte: „Wir brauchen in Deutschland mehr altersgerechte Wohnungen. Deshalb stellen wir 75 Mio. Euro bereit, mit denen Baumaßnahmen gefördert werden können, die Barrieren in der Wohnung, wie z.B. Türschwellen, verringern können. Davon profitieren übrigens nicht nur ältere Menschen, sondern auch Familien mit Kindern und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.“
Stefan Wintels, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe, ergänzte: „Die Nachfrage nach KfW-Zuschüssen für die Barrierereduzierung ist sehr groß. Dies ist ein Zeichen dafür, wie wichtig diese Förderung auch mit Blick auf den demografischen Wandel ist. Ich freue mich, dass durch die Bereitstellung weiterer Mittel der Wohnkomfort und die Wohnsicherheit erhöht werden. Dies ermöglicht vielen Menschen, länger im gewohnten Wohnumfeld leben bleiben zu können.“
Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen:
KfW Zuschuss-Portal (public.kfw.de/zuschussportal-web) |
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- kfw.de/455-b und KfW-Zuschussportal
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- KfW Förderbank • KfW Bankengruppe
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