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Grundsatzpapier von VDS und ZVSHK zum demografischen Wandel


  

(18.1.2021) Die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) haben im Oktober 2020 ein Grundsatzpapier mit dem Titel „Demografischer Wandel“ veröffentlicht. In ihm sind u.a. konkrete Forderungen an die Politik festgehalten. Damit rufen die Verbände Bund und Länder auf, dem Thema als gesamtgesellschaftliche Kernaufgabe konsequent mit nachhaltigen Konzepten und Lösungen zu begegnen.

Barrierefreie und pflegegerecht ausstattete Bäder allein auf die Bewohner auszurichten reicht laut 32-seitigem Grundsatzpapier längst nicht mehr: „Die Bedürfnisse der Pflegenden müssen ebenso Berücksichtigung finden“, unterstreichen Andreas Dornbracht als VDS-Vorsitzender und ZVSHK-Präsident Michael Hilpert in der Präambel. Aufgrund ihrer Erfahrung könne die Sanitärbranche, die in dem gesamten haus- und gebäudetechnischen Wirtschaftszweig mit seinen rund 49.000 Unternehmen und über 500.000 Beschäftigten fest verankert sei, beim Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess in vielfältiger Weise aktiv mitwirken.

Bessere Organisation und Kommunikation bei bzw. mit Bund und Ländern

VDS und ZVSHK vertreten des Weiteren die Auffassung, dass die zentrale Verantwortung für Immobilien auf Bundesebene künftig in einem möglichst autonomen Bauministerium etabliert sein sollte. Unabhängig davon mache die Bedeutung des Themas einen nur für Demografie-Fragen zuständigen Staatssekretär unabdingbar. Generell gelte es, Beratungsangebote noch sichtbarer darzustellen, besser zu vernetzen und vorhandene Lücken zu schließen. Dabei lasse sich zum Beispiel die schon 2013 ins Leben gerufene Initiative „Aktion Barrierefreies Bad“ als wichtige Schnittstelle zu Modernisierern und Bauherren jeden Alters sowie zur Sanitärbranche integrieren.

Transparente und kontinuierliche Verteilung der Fördergelder

Ferner sei es nötig, die staatliche Förderpolitik der wachsenden Bedeutung des altersgerechten Wohnens weiter anzupassen. Die Erhebung des Statistischen Bundesamtes im Zusatzprogramm „Wohnen“ des Mikrozensus 2018 sowie die Jahresbilanz 2018 der staatlichen Förderbank KfW verdeutlichten das. Sie erforderten eine Verschiebung bzw. gezieltere Streuung der Mittel. So müssten anteilig erheblich mehr Gelder für die direkte Bezuschussung von barrierefreien Umbauten von Sanitärräumen fließen. Nicht zuletzt brauche die staatliche Förderpolitik dringend eine Verstetigung. „Die Praxis des meist haushaltspolitisch motivierten Stoppens und nach geraumer Zeit wieder Anschiebens des Förderprogramms ‚Altersgerecht Umbauen‘ ist zu beenden. Sie wirkt als reale Investitionsbremse“, machen die Branchenverbände klar.

Bundesweit mehr Praxisorientierung und einfacherer Zugang zu pflegegerechten Bädern

Zudem sei es unerlässlich, dass der Bund in relevanten Themenbereichen Vertreter bzw. Meinungen der Branche häufiger als bisher berücksichtige. Die stärkere Praxisorientierung durch Einbindung von Bau- und Sanitärprofis, die im direkten Kontakt mit Betroffenen stehen, sei weiter zu forcieren. Das gelte auch für die Entwicklung bzw. die Überarbeitung von KfW-Förderbausteinen zum Sanitärbereich. Auch müsse es ein beständiges Ziel bleiben, die Bürokratie kritisch zu überprüfen und abzubauen. In dem Zusammenhang komme es darauf an, die Nachweispflichten der Antragsteller sowie den Zugang zum Antrag selbst zu vereinfachen. Nicht zuletzt umfassen die Forderungen von VDS und ZVSHK den Ausbau des Badezimmers als Erfolgsfaktor für die ambulante Pflege.

Neben den zentralen Anliegen als fundierte Orientierungshilfe für die weitere (politische) Debatte sowie Stellungnahmen zu Branchen-Verantwortung, -Kompetenzen und -Selbstverpflichtung bietet das Grundsatzpapier einen ausführlichen Exkurs zu den Rahmenbedingungen. Unter den vier Überschriften „Demografischer Wandel“, „Altersgerechte Wohnungen“, „Barrierefreie bzw. -reduzierte Bäder“ sowie „Pflegegerechte Bäder“ beschäftigt es sich umfänglich mit der Faktenlage inklusive einschlägiger Quellen.

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