Der Bundesrat hatte dann im November 2015 eine Vernetzung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit der POP-Verordnung beschlossen. Konkret ausgelöst wurde die „HBCD-Krise“ in Deutschland schließlich durch das Inkrafttreten der novellierten Abfallverzeichnisverordnung im Oktober 2016. Demnach gelten nun alle Stoffe mit mehr als 1.000 mg/kg (1.000 ppm bzw. 0,1%) HBCD als „gefährlicher Abfall“ - siehe Beitrag dazu vom 3.10.2016. Das traf praktisch auf alle Polystyroldämmstoffe (EPS- und XPS-