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Deutsche Umwelthilfe kritisiert Verordnung zum Umgang mit HBCD-haltigen Dämmstoff-Abfällen

Strukturformel von Hexabromcyclododecan
Strukturformel von Hexabromcyclododecan
   

(31.7.2017) Am 1. August 2017 tritt die „Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung“ in Kraft. Die Regelung enthält u.a. Vorgaben zur getrennten Sammlung und Überwachung von Abfällen, die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) oder andere persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten - siehe auch Beitrag „Verordnung zum Umgang mit POP-Abfällen (inkl. HBCD-haltiger Dämmstoffe) vom Kabinett beschlossen“ vom 8.6.2017.

HBCD- bzw. POP-haltige Substanzen stellen eine Gefahr für die Umwelt dar und werden nach der neuen Verordnung als nicht gefährlich eingestuft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert diese Einstufung und fordert die Bundesregierung auf, dies rückgängig zu machen. Zudem müsse die Einhaltung der getrennten Erfassung HBCD-haltiger Stoffe durch die Behörden der Bundesländer kontrolliert und durchgesetzt werden. Nur so werde eine Abtrennung der Schadstoffe und ein Recycling ermöglicht.

Zur Erinnerung: Noch im Herbst 2016 wurden HBCD-haltige Abfälle als gefährlich eingestuft. Auf Druck der Bauindustrie wurde die Entscheidung Ende 2016 jedoch für ein Jahr ausgesetzt - siehe auch „HBCD-Krise“ im Dämmstoff-Magazin.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner fordert, alle POP-haltigen Abfälle, darunter auch HBCD-Dämmstoffe, als gefährlich einzustufen. Nur so könne sichergestellt werden, dass schadstoffbelastete Abfälle ausschließlich in geeigneten Anlagen behandelt werden. Und der Leiter der DUH-Abteilung Kreislaufwirtschaft Thomas Fische stellt fest: „Die Pflicht zur Getrenntsammlung giftiger Dämmstoffe ist die Grundlage für das sichere Ausschleusen des umweltgefährlichen Stoffes HBCD und für den Aufbau eines dringend notwendigen Recyclingsystems. Wenn die Getrenntsammlung jedoch nur auf dem Papier existiert und in der Praxis nicht kontrolliert wird, dann werden Abfälle weiterhin sinnlos verfeuert, für die gut funktionierende Recyclingtechnologien vorhanden sind. Deshalb fordern wir von den Bundesländern einen konsequenten Vollzug der Getrenntsammlung HBCD-haltiger Abfälle.“

Derzeit werden HBCD-Abfälle nahezu beliebig in Müllverbrennungsanlagen verfeuert. Damit werden nicht nur auf Sonderabfälle spezialisierte Anlagen umgangen, es wird auch ein mühsam hergestellter und wertvoller Rohstoff zerstört. „Polystyrol benötigt in der Herstellung jede Menge Energie und Erdöl. Würde man vorhandene lösemittelbasierte Recyclingtechnologien nutzen, ließen sich die Schadstoffe wirksam abtrennen, CO₂-Emissionen erheblich verringern und Rohstoffe im Kreislauf führen. Ressourcenschutz darf kein leeres Versprechen bleiben“, kritisiert Fischer. „Die Bundesregierung muss auch bei Dämmstoffen die Prinzipien von Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung umsetzen.“

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