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IVH informiert über die Entsorgung von EPS mit HBCD

(27.10.2016) Die Situation rund um die Entsorgung von HBCD-haltigem EPS aus dem Rückbau und der Sanierung entspannt sich allmählich. Dr. Hartmut Schönell, geschäftsführender Vorstand des Industrieverbandes Hartschaum (IVH) begrüßt die Erlasse einzelner Bundesländer, die eine praxistaugliche Entsorgungsmöglichkeit für HBCD-haltiges EPS schaffen (siehe auch Beitrag „Erste Reaktionen von Bundesländern auf die ,HBCD-Krise‘“). „Wir sind optimistisch, dass weitere Bundesländer diesen posi­tiven Beispielen folgen werden und sich der Entsorgungsengpass in den kommenden Wochen weiter auflösen wird. Dennoch bestehen insbesondere bei Bauherren und Handwerkern nach wie vor noch viele Unsicherheiten,“ so Schönell.


alle Bilder © Industrieverband Hartschaum e.V.

Unter ivh.de > Umwelt > Auf einen Blick... hat der Verband seine Informationen rund um die „HBCD-Krise“ zusammengetragen. So werden u.a. anderem Unterscheidungs­möglichkeiten von HBCD-haltigem EPS und EPS mit dem neuen unbedenklichen Flamm­schutzmittel Polymer-FR aufgezeigt, die eine einfachere Trennung bei der Entsorgung ermöglichen können. Zur Erinnerung: Der Gesamtverband Dämmstoffindustrie (GDI) hatte uns im April 2015 darauf hingewiesen, dass die Schaumindustrie Ende 2014 auf das vom Umweltbundesamt als unbedenklich eingestufte Brandschutzmittel Polymer-FR umgestellt habe.

Keine Gesundheitsbedenken beim Umgang mit EPS auf der Baustelle

„Es gibt bei einigen Verarbeitern und Sanierern Unsicherheiten, ob sie besondere Si­cherheits- oder Personenschutzmaßnahmen beim Rückbau einhalten müssen. Dem ist nicht so. Da HBCD fest in die Struktur des EPS-Dämmstoffes eingebunden ist, kann es weder ausgewaschen werden noch bei der Bearbeitung ausgasen,“ betont Schönell.


Quelle: ivh.de > Umwelt > Auf einen Blick (Stand 27.10.2016)
 

Der IVH pflegt für Interessierte eine Übersicht mit den Müll­heizkraftwerken (MHKW), die HBCD-haltiges EPS annehmen. Da es teilweise Einschränkungen seitens der MHKWs bezüglich der Annahme gibt, sollten sich Abfallbesitzer vorab im Einzelfall erkundigen, ob, in welchem Umfang und in welcher Form (Mo­nochargen und/oder Baumischabfälle) EPS-Abfälle mit HBCD in ihrer Region angenommen werden. Aufgrund der zurzeit er­scheinenden Erlasse der einzelnen Bundesländer kann sich die Übersicht noch verändern. Der IVH verspricht, sorgfältig zu recherchieren und sich zu bemühen, diese Übersicht wöchent­lich zu aktualisieren und zu ergänzen. Alle Angaben erfolgten gleichwohl ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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