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Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen sorgt nach der AVV-Novellierung für Ärger


  

(3.10.2016; zuletzt upgedatet am 16.12.2016) Bereits Anfang März 2016 ist die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfall­rechtlichen Gefährlichkeits­kriterien beschlossen worden (BGBl. I S. 382). Im Artikel 1 wurde die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) geändert, von der spä­testens seit dem 1. Oktober auch Polystyrol-Dämmstoffe be­troffen sind, die das Flamm­schutzmittel HBCD (Hexabromcy­clododecan) enthalten und deren HBCD-Gehalt mindestens dem HBCD-Grenzwert von 1.000 mg/kg entspricht. Polystyrol-Dämmstoffe (Styropor) sind damit als gefährliche Abfälle ein­gestuft worden. Diese müssen nun bei Sanierungs- und Ab­brucharbeiten auf Baustellen ge­trennt gesammelt, dokumen­tiert und von Entsorgungsfirmen zur thermischen Verwer­tung gesondert abtransportiert werd­en.

Um welche Mengen geht es überhaupt? Nach Angaben der Bundesregierung fallen in Deutschland jährlich 230 Kilotonnen Dämmabfall an. Davon sind 42 Kilotonnen aus Polystyrol und 35 Kilotonnen gemischter Baustellenabfall, der - sofern er Polystyrol-Abfälle enthält - ebenfalls als gefährlicher Abfall eingestuft werden muss.

Entsorgungsengpass bei Dämmstoffen

Ziemlich spät fällt nun auf, dass vielen Verbrennungsanlagen die Genehmigungen oder technischen Vorrausetzungen fehlen, um die Wärmedämmplatten zu entsorgen. So erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), RA Michael Knipper, Ende September: „Der Entsorgungsnotstand für Styropor­abfälle ist auf den Baustellen angekommen, weil Verbrennungsanlagen diese Abfälle nicht mehr annehmen. Die Entsorgungsunternehmen holen dieses Material erst gar nicht mehr von den Baustellen ab. Damit droht die gesamte Baustellenlogistik zusam­menzubrechen. Zeitliche Verzögerungen und Mehrkosten sind vorprogrammiert und das in einer Zeit, in der dringend Wohnungen saniert werden müssen.“

Auch Josef Rühle, Geschäftsführer Technik beim Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), warnte Ende September: „Aus zahlreichen Bundeslän­dern wird gemeldet, dass derzeit so gut wie keine Möglichkeit besteht, HBCD-haltige Polystyrol-Dämmstoffe zu entsorgen, da den Müllverbrennungsanlagen entweder die rechtliche Genehmigung für die Entsorgung des jetzt gefährlichen Mülls fehlt oder weil die Anlagen ausgelastet sind.

Dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie liegen laut Knipper Berichte vor, wo­nach die Kosten für die Entsorgung dieser Bauabfälle von 200 Euro pro Tonne auf bis zu 7.000 Euro pro Tonne angestiegen seien. „Das ist insbesondere vor dem Hinter­grund des großen Wohnraumbedarfes in den Ballungszentren ein herber Rückschlag für die Errichtung kostengünstigen Wohnraums. Zudem konterkariert es die Ziele des von Bundesbauministerin Hendricks ins Leben gerufenen Bündnisses für kostengünstiges Wohnen und Bauen, indem erneut eine Regelung geschaffen wird, deren Folgen nicht in letzter Konsequenz bedacht wurden,“ beklagt der HDB-Hauptgeschäftsführer.

Zu Buche schlagen dem Vernehmen nach nicht nur die höheren Annahmekosten bei den Verbrennungsanlagen, sondern ggf. auch höhere Transportkosten als Folge län­gerer Transportwege, wenn nur einzelne Verbrennungsanlagen über eine entsprechen­de Anlagengenehmigung verfügen. Hinzu kommen vermehrte logistische Aufwendun­gen - zum Beispiel durch die Bereitstellung separater Entsorgungscontainer auf der Baustelle, sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Nachweis gefährlicher Abfälle.

Bundesländer sollen Regelung kurzfristig aussetzen

Die Bauindustrie fordert nun die Länder auf, über den Bundesrat ein Änderungsverfah­ren einzuleiten und kurzfristig mittels eines sechsmonatigen Moratoriums den Vollzug der neuen Regelung auszusetzen, so dass die bisherigen Entsorgungswege weiter ge­nutzt werden können und der derzeitigen Kostenexplosion auf dem Markt entgegen­gewirkt werden kann.

Knipper resümiert: „Es ist ein Unding, dass die Länder eine bundesweit geltende Rege­lung einführen, ohne die Folgen zu bedenken. Die Länder müssten daher, auch mittel­fristig, die Folgen der neuen Regelung neu diskutieren und pragmatische Lösungen fin­den, die sowohl der Umwelt gerecht werden als auch für die betroffene Wirtschaft umsetzbar und bezahlbar bleiben.“

Update vom 23.10: Erste Reaktionen von Bundesländern

U.a. das Umweltministerium Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Erlass die Rah­menbedingungen klargestellt, unter denen Müllverbrennungsanlagen auch weiterhin HBCD-haltige Dämmstoffe verbrennen können. Zudem hat das Ministerium die Betrei­ber der sechs Müllverbrennungsanlagen im Land sowie die betroffenen Verbände zu einem Gespräch eingeladen - siehe Baulinks-Beitrag vom 23.10.2016.

Update vom 16.12: befristete Ausnahmeregelung für HBCD-haltige Dämmstoffe

Der Bundesrat hat 16. Dezember 2016 auf Antrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen beschlossen, dass die Deklarierung von HBCD-haltigen Dämmstoffen als „gefährlicher Abfall“ für ein Jahr ausgesetzt werden solle. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat umgehend versprochen, den Beschluss der Länderkammer noch vor Weihnachten im Kabinett bestätigen zu lassen, damit er so schnell wie möglich in Kraft treten kann - siehe Baulinks-Beitrag vom 16.12.2016.

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