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Erste Reaktionen von Bundesländern auf die „HBCD-Krise“


  

(23.10.2016) Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) warnt vor erheblichen finanziellen Belastungen durch die Probleme bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen - zur Erinnerung siehe Baulinks-Beitrag „Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen sorgt nach der AVV-Novellierung für Ärger“ vom 3.10.2016.

Jährlich bis zu 240 Mio. Euro

Nach Schätzungen des BDE droht den Bauherrn in Deutschland eine jährliche Mehrbelastung von bis zu 240 Millionen Euro im Jahr, wenn sich nichts ändert. Es geht dabei um bis zu 60.000 Tonnen an Dämmstoffabfällen im Jahr und Verbrennungspreise von bis zu 4.000 Euro pro Tonne - teilweise werden noch deutlich höhere Preise kommuniziert. Zum Vergleich: Vor Inkrafttreten der Regelung lagen die Preise bei rund 200 Euro pro Tonne Baumischabfall, in den auch Dämmstoff­platten hineingemischt werden durften.

BDE-Präsident Peter Kurth erneuerte seine Forderung, dass die Einstufung HBCD-hal­tiger Dämmstoffe als gefährlicher Abfall vom Bundesrat rückgängig gemacht werden müsse: „Die Länder müssen unbedingt dem Vorschlag des Bundesumweltministeriums folgen und im Bundesrat eine Entschließung zur Änderung der Abfallverzeichnisverord­nung verabschieden. Ein Vorbild könnte Österreich sein. Dort gelten entsprechende Abfälle auch nicht als gefährlich. Ebenso wichtig ist aber auch, dass es in Deutschland nicht zu einem gesetzgeberischen Flickenteppich kommt: Wenn jedes Bundesland sei­ne eigene Regelung einführen würde, kämen erhebliche Logistik-Kosten auf die Unter­nehmen zu.“

Erste Bundesländer reagieren

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Erlass die Rahmenbedingungen klargestellt, unter denen Müllverbrennungsanlagen auch weiterhin HBCD-haltige Dämmstoffe verbrennen können. Zudem hat das Ministerium die Betrei­ber der sechs Müllverbrennungsanlagen im Land sowie die betroffenen Verbände zu einem Gespräch eingeladen.

„Wir sehen einen pragmatischen Weg, damit das langlebige und für die Umwelt schäd­liche HBCD aus den früher verwendeten Dämmplatten auch weiterhin in den Müllver­brennungsanlagen im Land verbrannt und somit sicher zerstört werden kann“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller bereits am 12.10. in Stuttgart. Diesen Weg habe man den Betroffenen mit dem aktuellen Erlass mitgeteilt. „Ich bin zuversichtlich, dass unsere Hinweise die Entsorgungssituation schnell entspannen können.“

In dem Erlass weist das Ministerium darauf hin, dass HBCD-haltige Dämmplatten ab­weichend vom Grundsatz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bis auf weiteres nicht an der Baustelle getrennt werden müssen, da die Trennung für das anschließende Ver­brennen derzeit keine Vorteile bietet. Hausmüllverbrennungsanlagen können solche Abfallchargen mit weniger als 0,5 m³ HBCD-haltigen Dämmplatten pro Tonne Gesamt­gewicht wie bisher verbrennen, da es sich den gesetzlichen Bestimmungen zufolge hierbei nicht um „gefährlichen“ Abfall handelt. Denn aufgrund des relativ geringen Ge­wichts der Dämmplatten beträgt der Gewichtsanteil des HBCD in einem solchen Fall weniger als 0,1%.

Wenn der Wert von 0,5 m³ HBCD-haltigen Dämmplatten pro Tonne Gesamtgewicht überschritten wird, liegt zwar „gefährlicher Abfall“ vor und die Hausmüllverbrennungs­anlagen benötigen hierfür eine förmliche Zulassung. „Diese formale Hürde können die Betreiber der Anlagen aber leicht überwinden“, erklärte Minister Untersteller weiter. „Hierzu müssen sie lediglich den notwendigen Antrag für eine Änderung ihrer Geneh­migung stellen.“

Einen ähnlichen Erlass gibt es vom hessischen  Umweltministerium, der es möglich machen soll, Baumischabfälle mit Anteilen der HBCD-haltigen Dämmstoffe in einer be­stimmten Konzentration wie gehabt in Hausmüllverbrennungsanlagen zu entsorgen. Der Erlass wurde den Aufsichtsbehörden, den Müllheizkraftwerksbetreibern und Hand­werkskammern am 18. Oktober zugeleitet.

Das grün geführte Umweltministerium in Rheinland-Pfalz hat die Vorgaben aktuell vergleichsweise weit gefasst; dort werden sogar 10 Prozent Volumenbeimischung erlaubt. Ähnliche Lösungen gibt es in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Von einer kompletten Lösung kann man allerdings noch nicht sprechen, aber aus dem Entsor­gungsnotstand ist nun zumindest quasi ein Entsorgungsengpass geworden.

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