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Polystyrol-Dämmstoff künftig Sondermüll?


  

(13.11.2015) Ausgediente Dämmplatten aus Polystyrol müssen nach Informationen der NDR Doku-Reihe „45 Min“ künftig als Sondermüll behandelt werden. Der Rückbau einer Wärmedäm­mung mit dem am häufigsten verwendeten Dämmstoff dürfte sich dann für Hausbesitzer erheblich verteuern. Zudem müsse die Entsorgung lückenlos dokumentiert werden - darüber will „45 Min“ laut Vorankündigung berichten ...

  • am Montag, 16. November,
  • ab 22:00 Uhr
  • in der Dokumentation „Die Wärmedämmerung“
  • im NDR Fernsehen.

Der parlamentarische Staatsekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Florian Pronold, soll dem NDR bestätigt haben, dass derzeit die Abfallverzeichnisverordnung entsprechend novelliert werde. Im Frühjahr 2016 solle die neue Regelung in Kraft treten. Dann würden beim Abriss einer Wärmedämmung aus Polystyrol neue Regeln gelten:

  • Galt Polystyrol-Dämmung bislang als Kunststoffabfall oder gemischter Bauabfall,
  • so will sie der Gesetzgeber künftig als gefährlichen Abfall einstufen - also Son­dermüll.

Aktuell werden die Dämmstoff-Platten in der Regel geschreddert, mit anderen Abfällen zu einem Ersatzbrennstoff vermischt und anschließend in Industriekraftwerken „ther­misch verwertet“. Künftig müssen die Polystyrol-Abfälle in teurere Sondermüllverbren­nungsanlagen gebracht werden.

Angesichts der bereits verklebten riesigen Mengen befürchten laut NDR „Bauexperten logistische Probleme, wenn in der Zukunft das Gros der Dämmsysteme zur Entsorgung ansteht.“ Andererseits könnte man WDV-Systeme aber auch aufdoppeln - siehe Bau­links-Magazin „WDVS-Aufdopplung als Konzept der Fassadensanierung“.

Zur Erinnerung:  Bundesweit sollen etwa 800 Mio m² der Hartschaumplatten an Fas­saden kleben - eine Fläche größer als das Stadtgebiet von Hamburg. Polystyrol, bes­ser bekannt als Styropor, ist das billigste und deshalb meistverwendete Dämmmaterial. Der Kunststoff wird unter vergleichsweise hohem Energieeinsatz aus Erdöl hergestellt und ist brennbar. Die Dämmplatten enthalten daher oft ein Flammschutzmittel wie He­xabromcyclododecan (HBCD). Dieses soll im Brandfall verhindern, dass sich ein Feuer an der Fassade schnell ausbreitet. Doch HBCD gilt laut Europäischer Chemikalienagen­tur als „besonders besorgniserregend“: Es reichere sich in der Natur und in Organis­men an und stehe im Verdacht, die Fortpflanzung zu schädigen. Im Brandfall stehen HBCD-belastete Dämmplatten zudem unter Verdacht, die Entstehung von hochgifti­gen Dioxinen und Furanen zu ermöglichen.

außerdem im Fokus: Biozide in Fassadenfarben und -putzen

Wie weitere Recherchen von „45 Min“ ergeben haben sollen, beabsichtige das Bundes­umweltministerium zudem, den Einsatz von Bioziden in Putzen und Farben umfangrei­cher zu dokumentieren. Bisher gebe es kaum belastbare Daten.

Zur Erinnerung: Biozide werden bei der Wärmedämmung für den Fassadenputz und Anstrich verwendet, um das Algen- oder Schimmelpilzwachstum an Hausfassaden zu unterbinden. Ihre Wirkung ist jedoch nicht von Dauer, da die Giftstoffe mit dem Regen ausgewaschen werden und in Böden und Gewässer gelangen.

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