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S1 bis S4: Steigende Anforderungen an Fußböden in Laboren

(14.2.2022) Biosicherheit und Hygiene in Laboren sind für die Verantwortlichen und Mitarbeiter vor Ort omnipräsent. Dies gilt nicht nur für Hochsicherheitslabore und Reinräume, sondern auch für biotechnische oder etwa medizinische Labore. Die Sensibilität hat sich durch die Corona-Pandemie vielerorts noch einmal erhöht, was auch Auswirkungen auf Laborplanung und Spezifikation der einzusetzenden Baumaterialien hat.

Foto © BASF SE 

Flüssigkeitsdichtigkeit des Bodenbelags gefordert

Um zu vermeiden, dass umwelt- und gesundheitsschädliche Substanzen in den Untergrund gelangen und diesen kontaminieren, bestehen vor allem an die Fußbodenbeläge hohe Anforderungen. Sie müssen nicht nur einfach zu reinigen und beständig gegen Säuren, Laugen, Lösungs- und Desinfektionsmittel sein. In verschiedenen Regelwerken wird seit 2021 auch eine Flüssigkeitsdichtigkeit des Bodenbelags gefordert. In der Publikation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 213-086 „Biologische Laboratorien: Ausstattung und organisatorische Maßnahmen“ wird die Wasserdichtigkeit von Bodenbelägen bereits ab der Schutzstufe S2 verlangt. Auch die neueste Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV, Stand März 2021) schreibt vor, dass ein Bodenbelag ab eben dieser Stufe flüssigkeitsdicht ausgeführt werden muss. Zudem ist ein hygienischer Wand-Boden-Anschluss erforderlich.

Unterschiedliche Schutzstufen – unterschiedliche Anforderungen

In vielen Ländern - darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz - werden mikrobiologische Labore in vier Schutz- bzw. Sicherheitsstufen eingeteilt - S1 bis S4 bzw. engl. BSL1 bis BSL4 (Biosafety Level). Während in S1-Laboren nur allgemeine Hygienerichtlinien einzuhalten sind, bestehen für die Hochsicherheitslabore der Schutz- und Sicherheitsstufe 4 höchste Sicherheitsanforderungen.

Aber auch schon ab S2 sind die Regelwerke für den Einsatz geeigneter Bodenbeläge in der letzten Zeit verschärft worden. „Prinzipiell hat die Änderung erst einmal nichts mit der Pandemie zu tun, die Regelungen werden von den Behörden grundsätzlich kontinuierlich fortgeschrieben“, erläutert Dr. Udo Weber, Sachverständiger für Planung und Realisierung mikrobiologischer Laboratorien sowie Beratender Ingenieur für Haus-, Reinraum- und Labortechnik. „Es wird jedoch jetzt genauer hingeschaut.“ Dies betrifft vor allem die Flüssigkeitsdichtigkeit von Bodenbelägen.

Konsequenzen für Kautschukbeläge

Bei Anforderungen wie diesen denken Planer möglicherweise nicht an Bodenbeläge aus Kautschuk. Darum erläutert Frank Bähr, Marktsegment-Spezialist für die Industrie bei Nora Systems, die Bedeutung der Neuregelungen für die Produkte des Unternehmens: „Die Neuregelung hat zur Folge, dass der Belag ab der Schutz- und Sicherheitsstufe 2 unbedingt wasserdicht nach außen sein muss und daher zwingend mit der nora 1-K Fugenmasse zu verfugen ist.“

Zur Erinnerung: Kautschukbodenbeläge haben sich als robust, pflegeleicht sowie chemikalien- und desinfektionsmittelbeständig erwiesen und werden immer wieder in Laboren verlegt - siehe u.a. auch Beitrag „Bodensysteme von Nora Systems für GMP-Bereiche geprüft und zertifiziert“ vom 25.8.2015.

Umfangreiches Zubehörprogramm von hygienischen Anschlüssen

In Laboren ab der Schutz- und Sicherheitsstufe 2 sind auch die Einrichtungsgegenstände komplett gegenüber Wand, Boden und Decke abzudichten, es dürfen keine undefinierten Hohlräume entstehen. „Genau diese Anschlüsse stellen bei der Laboreinrichtung häufig ein Problem dar“, so die Erfahrung von Dr. Weber. „Hier bietet nora mit dem umfangreichen Zubehörprogramm von vorgefertigten hygienischen Wand-Boden-Anschlüssen eine optimale Lösung, weshalb ich die Kautschuk-Bodensysteme für Labore gerne empfehle.“ Das nora-Sortiment umfasst hygienische Anschlüsse an Zargen, Einbauten, Wände und Abflüsse, die im selben Design wie die Bodenbeläge ausgeführt werden. Für Labore eignen sich aus der ...

  • norament-Produktlinie (Fliesen) besonders norament grano sowie der elektrostatisch ableitfähige norament grano ed und aus der
  • noraplan-Produktlinie (Bahnenware) die Beläge noraplan signa ed sowie noraplan sentica ed.

Gerade bei der Ausstattung von Laboren setzen die nora-Experten auf eine persönliche Beratung. Im Gespräch wird die Art der in den Laboren verwendeten Chemikalien geklärt. Außerdem geht es um die Kompatibilität des Bodenbelags mit weiteren Anforderungen, wie beispielsweise der Druckbelastbarkeit. Nicht zuletzt werden Fragen der Reinigung und Instandhaltung besprochen. Zum Service gehört auch, dass die Kunden die Beständigkeit gegenüber einem speziellen Medium im nora Prüflabor testen lassen können oder aber Prüfmuster zum Test in den eigenen Räumlichkeiten erhalten.

Künftig mehr S3-Labore mit erhöhten Anforderungen an Materialqualität

„Generell ist es bei der Laborplanung wichtig, den spezifischen Bedarf genau zu analysieren und perfekt darauf abgestimmte Ausstattungslösungen zu ermitteln“, unterstreicht Dr. Weber. „Denn vor allem im öffentlichen Bereich, aber auch in der Privatwirtschaft, unterliegen Labore oft einem erhöhten Budgetdruck.“ Hinzu komme, dass es in ganz Europa aufgrund des zunehmenden Auftretens hochpathogener Viren künftig immer mehr S3-Labore mit erhöhten Anforderungen an die Materialqualität geben werde. Vor allem aber sei bei den Laborbauten der Zukunft Flexibilität gefordert, denn die Anforderungen an die Ausstattung wandeln sich mit den wechselnden Forschungsvorhaben. „Erfahrungsgemäß ändern sich die Inhalte alle fünf Jahre grundlegend und erfordern daher völlig neue Raumkonfigurationen“, so Dr. Weber. Die Bodenbeläge verblieben aber in der Regel lange im Objekt. Je mehr Sicherheitsstufen der Boden abdecken kann, desto langfristiger und vielfältiger die Einsatzmöglichkeiten.

Weitere Informationen zu Bodenbelägen für Labore können per E-Mail an Nora Systems angefordert werden.

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