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Brandschutztreppen (in den Gebäudeklassen 3 bis 5) ohne ästhetische Einbußen


  

(18.3.2021) Stadler Treppen fertigt Brandschutztreppen auf Anfrage nach Maß an und bietet Architekten damit ein hohes Maß an Sicherheit ...

  • sowohl hinsichtlich der baulichen Anforderungen und aktuellen gesetzlichen Regelungen
  • als auch mit Blick auf die Optik und Ästhetik.

Zur Erinnerung: Denn neben der geltenden Ge­bäudetreppen-Norm DIN 18065, welche u.a. Laufbreite, Geländerhöhe, Steigungshöhe und Auftrittsbreite definiert, gibt es hinsichtlich des Brandschutzes bei Treppen einiges zu beachten: Die Brandschutz-Anforderungen für Treppen werden grundsätzlich in der Musterbauordnung (MBO) bzw. in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) festgelegt. Hier unterscheidet die MBO zudem in nicht notwendige und notwendige Treppen, wobei die notwendigen Treppen und Treppenräume zusammen das System der vertikalen Flucht- und Rettungswege bilden. Bei den notwendigen Treppen müssen tragende Teile zudem entsprechend der jeweiligen Gebäudeklasse (GK) 1 bis 5 ausgeführt werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Gebäudeklasse, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz. Auf dieser Grundlage prüfen und entscheiden Treppenbau-Profis, wie die Treppe korrekt geplant und ausgeführt werden muss.

alle Fotos © Ingo Rack für Stadler Treppen 

Treppenausführung bei tragenden Teilen


  

Ist eine Treppe in einer höheren Gebäudeklassen wie beispielsweise GK 3 zu realisieren, müssen etwa die tragenden Teile aus nichtbrennbaren Baustoffen oder feuerhemmend (F30) ausgeführt sein. Eine klassische Zweiholmtreppe - eine der am häufigsten verwendeten Treppen beim Bau - mit Stahlholmen als tragenden Bauteilen, entsprechen dieser Forderung. Wird bei der Wahl der Treppenstufen Holz gewünscht, muss dieses entweder eine Blechstufe als Unterkonstruktion erhalten, welche dann als das tragende Bauteil gilt. Oder aber die Holzstufe muss - je nach Abbrandrate des Holzes - stärker ausgeführt werden, um eine Feuerwiderstandsdauer von 30 min zu erreichen.

Tragende Teile, die in GK 4 zum Einsatz kommen, dürfen nur aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen - also beispielsweise aus einer Stahlunterkonstruktion kombiniert mit Blechstufen. Auch ein Belag mit Stein oder sogar mit Holz ist möglich, da das Holz keine tragende Funktion übernimmt.

Für Gebäudeklasse 5 gelten bei der Treppenplanung die gleichen Vorgaben wie für GK 4 - mit der Ausnahme, dass die Stahlbauteile mit einem Brandschutzanstrich durch einen zugelassenen Maler versehen werden müssen. Der Brandschutzanstrich schäumt im Brandfall auf und schützt den Stahl vor einer zu hohen thermischen Belastung. Im Bereich des Belags auf der Metallstufe übernimmt der Stein- oder Holzbelag die thermische Isolation. Bei den Schutzlacken arbeitet Stadler Treppen bereits seit Jahren mit den Spezialisten der Firma Rudolf Hensel GmbH zusammen, die die Brandschutz-Beschichtungssysteme liefert.

Sicher und optisch ansprechend


  

Vielerorts sind Treppen nicht nur eine funktionale Verbindung zwischen zwei Stockwerken, sondern sollen auch als Designelemente in Szene gesetzt werden. Stadler bietet in diesem Sinne verschiedene Möglichkeiten an: So kann etwa zwischen individuell konfigurierbaren Flachstahlwangentreppen, Zweiholmtreppen oder Spindeltreppen gewählt werden, die sich hinsichtlich des Brandschutzes anpassen lassen. Das heißt, Kunden können aus dem breiten Stadler Trep­pen-Portfolio auswählen und erhalten eine sichere Treppe, die optisch gefällt und sich zum Beispiel nur durch stärkere Holz- oder Blechstufen von einer Standardtreppe unterscheidet.

Weitere Informationen zu Brandschutztreppen können per E-Mail an Stadler Treppen angefordert werden.

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