EnEV, KfW, Bodentreppen: Worauf ist zu achten?
05.08.2014
Seit Mai 2014 ist die neue EnEV in Kraft. Für die Dämmung der obersten Geschossdecke wird nunmehr ein U-Wert von mindestens 0,24 W/m²K gefordert. Im Neubau gilt dies ab sofort. Decken im Bestand, die nicht den Mindest-Wärmeschutz der DIN 4108-2 erfüllen, sind bis spätestens bis Ende 2015 zu sanieren.
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