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Bodentreppe mit „FeuerSchutz“ für Brandschutzdecken

(11.8.2017) Bei der amtlichen Brandprüfung werden Bauelemente im eingebauten Zustand geprüft. Somit wird zur Erteilung des Prüfzeugnisses immer auch die Ausführung der Einbaufuge betrachtet - wie beispielsweise die Fuge zwischen Brandschutzdecke und (Dach-)Bodentreppe. Vergleichsweise aufwändige Lösungen, wie vollflächiges Ausspachteln oder ein Ausstopfen mit Mineralfaser, bergen ein gewisses Risiko für Planer, Berater und Verarbeiter - denn wenn die Fugenausführung nicht der Brandprüfung entspricht, verliert das Prüfzeugnis seine Gültigkeit.

Foto © Wellhöfer

Der Würzburger Hersteller Wellhöfer begegnet dieser Fugengefahr mit ausgewiesenen „FeuerSchutz“-Bodentreppen, die durch ein geprüftes Deckenanschluss-Konzept eine hohe Einbausicherheit versprechen: Dazu ist lediglich ein mitgelieferter Fugenzopf in die Anschluss-Fuge zu drücken.

Geprüft sind bei Wellhöfer Bodentreppen mit „FeuerSchutz“ FS30 für Deckenöffnungen bis 160 x 80 cm auch in Kombination mit „WärmeSchutz“ WSPH als zertifizierte Passivhaus-Komponenten.

Weitere Informationen zu Bodentreppen mit „FeuerSchutz“ können per E-Mail an Wellhöfer angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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