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DIN EN 50710 sorgt für Rechtssicherheit bei der Fernüberwachung von Brandmeldeanlagen

(27.1.2023) Aufgrund rechtlicher Bedenken blickte manch ein Errichter oder Betreiber bisher skeptisch auf die Fernüberwachung und -instandhaltung von Brandmeldeanlagen. Die neue Dienstleistungsnorm DIN EN 50710 will ihnen diese Sorge nun nehmen und lädt zugleich dazu ein, die Möglichkeiten des Fernzugriffs voll auszuschöpfen.

Mit zunehmendem Einzug in die Brandschutzpraxis zeigt sich, dass in der Digitalisierung tatsächlich ein enormes Potenzial für mehr Effizienz, höhere Sicherheit und Wachstum steckt. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel bieten digitale Tools mit Fernzugriffsoption zudem einen hohen Mehrwert und spürbare Entlastung im Arbeitsalltag. Doch wie bei allen neuen Technologien stellt sich die Frage, wie es im Ernstfall mit der Haftung aussieht.

„Die neue Norm, die seit Mai 2022 auch in der deutschen Fassung vorliegt, bietet den sicherheitstechnischen Gewerken im Gegensatz zur bestehenden VDE 0833-1 konkrete Handlungsempfehlungen. Hier sind jetzt erstmals alle relevanten Anforderungen an die Dienstleistungsanbieter für einen Fernzugriff festgelegt“, erklärt Thomas Litterst, Leiter Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz. Die neue Norm schafft die notwendige Grundlage, weil sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik definiert, auf die sich beispielsweise Gerichte berufen, wenn im Schadensfall überprüft wird, ob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Norm wurde von einem europäischen Expertenteam als EN erarbeitet und wird damit auch in anderen EU-Staaten angewendet.

Weil zum Erscheinungszeitpunkt der bisher gültigen Anwendungsnorm VDE 0833-1 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall“ im Jahr 2017 Fernwartungen in der Praxis noch eine untergeordnete Rolle spielten, gab die Norm diesbezüglich lediglich rudimentäre Hinweise und Empfehlungen. Einige davon sind heute längst überholt - für Errichter und Betreiber, die dennoch auf die digitale Unterstützung setzten, ein echtes Problem. Bislang musste jeder die Maßnahmen rund um seinen Fernzugriff selbst definieren. Im Umkehrschluss bedeutete das auch: Eigenes Risiko.

Foto © Joel Micah Miller / Hekatron 

Klar definierter Anforderungskatalog für Dienstleister

Die neue DIN EN 50710 gilt für die Gewerbe ...

  • Brandmeldetechnik,
  • Rauchwärmeabzug,
  • Zutritt,
  • Einbruch und
  • Social Alarm.

Sie fokussiert insbesondere auf den Anforderungskatalog, den ein Dienstleistungsanbieter erfüllen sollte, wenn er Fernüberwachung oder -instandhaltung anbieten möchte. „So soll beispielsweise über ein Verwaltungssystem und passwortgeschützte Bereiche im Computer exakt geregelt werden, welcher Personenkreis Zugriff auf das System hat“, erklärt Herr Litterst. Auch die Zugriffsart muss demnach klar definiert werden. „Während die Hinweise zur Systemauslesung für eine Statusabfrage im Normentext allgemein gehalten sind, muss vom Errichter nun eindeutig festgelegt werden, wer im Rahmen von Programmierungen aus der Ferne Änderungen am System vornehmen kann.“ Weil durch mögliche Cyberattacken auch im Bereich der Brandmeldeanlagen großer Schaden entstehen kann, muss eine Fernüberwachungssoftware gemäß der neuen Norm zudem spezifische Tests bestehen, damit von einer sicheren Verbindung ausgegangen werden kann.

Foto © Hekatron 

Klar geregelt ist nun auch, wo der zulässige Rahmen für den Fernzugriff endet. So sieht die Norm unter anderem vor, dass eine verantwortliche Person vor Ort sein muss, wenn Neuerungen im System eingespielt werden. Denn die Brandmeldeanlage ist dann kurzzeitig im Revisionsmodus und nicht betriebsbereit. Auch wer eine bestehende Anlage erweitern und einen neuen Ring aufschalten will, muss dafür vor Ort sein. In diesem Fall gilt es, direkt im Objekt zu überprüfen, ob der hinzugefügte Melder funktioniert und ordnungsgemäß in Betrieb geht.

Geringerer Personaleinsatz, bessere Planbarkeit

„Mit dem ortsunabhängigen Fernzugriff auf Brandmeldeanlagen konnten allein bei Hekatron-Kunden bereits weit über 5.000 Einsatzfahrten eingespart werden“, berichtet Herr Litterst. Schon diese Zahl macht deutlich, dass derartige Dienste nicht nur technisch und wirtschaftlich punkten, sondern auch in Sachen Nachhaltigkeit den Herausforderungen unserer Zeit begegnen. Doch wer aus dem Büro heraus oder mit Hilfe von digitalen Tools auf Brandmeldeanlagen zugreifen kann, spart nicht nur Fahrtzeiten, sondern auch Arbeitskraft: Sämtliche Einsätze können im Vorfeld detailliert geplant, optimal vorbereitet und mit weniger Fachpersonal durchgeführt werden.

Weitere Informationen zur Fernüberwachung von Brandmeldeanlagen können per E-Mail an Hekatron angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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