Baulinks -> Redaktion  || < älter 2020/0837 jünger > >>|  

Mieter und Eigentümer stritten um verlorengegangene Außenjalousien - nach einer Fassadensanierung


  

(26.5.2020) Außenjalousien werden von vielen geschätzt, weil sie einen wirksamen Licht- und Lärmschutz bieten. Doch wenn sie im Zuge einer Fassadensanierung wegfallen, stellt das für Mieter nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuer grundsätzlich keine unzumutbare Härte dar. Allerdings kann geboten sein, als Ausgleich Innenjalousien anzubringen.

Der Fall: Mitunter gibt es im Zusammenleben von Immobilieneigentümern und ihren Mietern kollidierende Interessen. Das war auch so, als ein Vermieter eine an sich vom Staat gewollte Wärmedämmung an seiner Hausfassade anbringen ließ, um Energiekosten einzusparen. Die Sanierungsarbeiten brachten es mit sich, dass eine bis dahin vorhandene Außenjalousie wegfiel. Der Mieter war daraufhin der Meinung, dass er das nicht hinnehmen müsse, und forderte eine nachträgliche Anbringung von Jalousien, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen.

Das Urteil: Die vorgenommene Modernisierung sei vom Mieter zu dulden gewesen, stellte das Landgericht Düsseldorf zunächst fest. Er habe sich dagegen auch gar nicht gewehrt. Insofern gehe es nur um die Frage, ob ein Anspruch auf einen Ersatz der Jalousien bestehe. Grundsätzlich sei das nicht gegeben, zumal dafür ein erheblicher technischer Aufwand nötig sei. Allerdings könne die Mietsache mit dem Wegfall der Jalousien mangelhaft sein, weil nun plötzlich kein Sicht- und Sonnenschutz mehr gegeben sei. Innenjalousien könnten in dieser Situation Abhilfe schaffen und den ursprünglichen Zustand einigermaßen wiederherstellen. Der Mieter habe daher aufgrund des Wegfalls des zuvor durch die Außenrollläden bewirkten Sicht- und Sonnenschutzes Anspruch auf Schadenersatz.  (Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 23 S 241/13)

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH