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Große Markise störte als „Fremdkörper“ Bewohner im ersten Stock

(13.4.2022) Es war für die Nachbarn unübersehbar, was Wohnungseigentümer im Erdgeschoss über ihrem Wintergarten angebaut hatten: eine fünf Meter breite und vier Meter ausfallende Markise. Der Blick der darüber wohnenden Eigentümer aus ihrem Fenster war ihrer Meinung nach von dieser großen Markisenfläche dominiert. Sie prozessierten dagegen und merkten vor Gericht an, dass ihre Aussicht vom Wohnzimmer dadurch erheblich leide.

Das zuständige Gericht konnte dies nachvollziehen. „Wie ein störender Fremdkörper“, so hieß es laut Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern, müsse diese 20 m² große, dunkle Fläche auf die Bewohner des ersten Stockwerks wirken. Deswegen wurde die Beseitigung der Markise angeordnet.

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