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Nach dem Hauskauf gelten energetische Nachrüstpflichten

(26.1.2022) Was Käufer von älteren Ein- oder Zweifamilienhäusern über die Nachrüstpflichten unbedingt wissen sollten: Der energetische Zustand vieler älterer Wohnhäuser ist schlecht. Ein Großteil von ihnen ist nur teilweise oder gar nicht modernisiert. Käufer von Altbauten sollten in solchen Fällen bedenken, dass sie unter Umständen energetisch nachrüsten müssen! Das fordert der Gesetzgeber, und darauf weist aktuell das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Es gibt drei Nachrüstpflichten für Ein- oder Zweifamilienhäuser:

  • Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
  • Oberste Geschossdecken ohne Dämmung sind ebenfalls mit einer Dämmschicht zu versehen.
  • Hinzu kommt der Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind.

Foto © Zukunft Altbau 

Die Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die Vorgaben umzusetzen. In der Regel sind Häuser von der Nachrüstpflicht betroffen, die vor dem Jahr 2002 errichtet worden sind. Übrigens: Die Investition in energetische Maßnahmen rechnet sich auch wirtschaftlich.

Der Sanierungsbedarf in Deutschland ist enorm, da sind sich alle Fachleute einig. Der Anteil von Häusern mit einem energetisch schlechten Niveau liegt aktuell bei rund 70%. Unsanierte Wohnhäuser verbrauchen hierzulande durchschnittlich etwa 150 bis 200 kWh Endenergie pro Quadratmeter und Jahr - viel mehr, als für warme Räume eigentlich erforderlich ist. Meist werden gerade energetisch unsanierte Häuser auch noch mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas beheizt. Als Faustregel kann man sich an folgendem Wert orientieren:

  • Gebäude, die älter als 20 Jahre alt sind, gelten als Altbau.
  • Sie entsprechen meist einem energetischen Niveau, das weder dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht.
  • Beim Verkauf gibt es im Gesetz deshalb entsprechende Nachrüstpflichten, um den Energieverbrauch zu senken.

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