Bundesarchitektenkammer kritisiert Verwässerung des Gebäudeenergiegesetzes 2023
(11.7.2022) Der Deutsche Bundestag hat am 7.7.22 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet. Teil dieses sehr umfangreichen Gesetzespakets war auch die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Zur Erinnerung: Schon Ende April zeigte ein Entwurf der Bundesregierung auf, dass die Anhebung des gesetzlichen Mindeststandards für Neubauten auf den Effizienzhaus 55 Standard (EH55) vorgesehen war. Die nun vom Bundestag beschlossenen GEG-Änderungen weichen jedoch laut Analyse der Bundesarchitektenkammer (BAK) in einem entscheidenden Punkt davon ab: Zwar soll die für 2023 geplante Verschärfung des Neubaustandards auf EH55 tatsächlich kommen. Allerdings soll diese nun ausschließlich über eine Anhebung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf vollzogen werden. Auf die Verschärfung der Anforderungen an den Wärmeschutz wird hingegen verzichtet. So hat es der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie vorgeschlagen (Bundestags-Drucksache 20/2580) und am 7.Juli mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen.
nur eine Seite der Medaille
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) kritisiert diese Änderung. Denn der ursprünglich von der Bundesregierung angedachte und aus Sicht der BAK folgerichtige Schritt einer Anhebung des gesetzlichen Neubaustandards auf EH55 wird dadurch verwässert, dass auf eine Verschärfung der Anforderungen an den Wärmeschutz komplett verzichtet wurde. Der Fokus auf den Primärenergiebedarf und die damit verbundene Stärkung klimafreundlicher Wärmetechnologien sei nur eine Seite der Medaille. Denn es gelte nicht nur die Klimakrise und die Abhängigkeit von fossilen Energien zu lösen, sondern auch die aktuelle Energiekrise zu bewältigen. Um dieses Problem an der Wurzel zu packen, brauche es Gebäude, die eben nicht nur erneuerbar beheizt, sondern vor allem sparsam seien. Und dafür wiederum brauche es zeitgemäße Wärmeschutzanforderungen bei Neubauten. Denn andernfalls zahlten die Bewohner für die schlechten Wärmestandards. Und außerdem dürfe neben der sozialen Dimension nicht die ökologische vergessen werden. Denn auch erneuerbare Energien haben einen ökologischen Preis. Und dieser sollte durch sparsamen Einsatz möglichst gering gehalten werden.
Die BAK hat sich nach Bekanntwerden des dem Bundestag vorgelegten GEG-Vorschlags umgehend mit einer kritischen Stellungnahme an die Fraktionen des Bundestags gewandt.
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