(28.9.2020) Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) aktualisiert zurzeit die Arbeitsstättenregel ASR A2.3, die u.a. Abmessungen von Fluchtwegen vorgibt. Ein von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beauftragtes Fachgutachten untersuchte dazu mit Hilfe von Simulationsmodellen den Einfluss von ...
Zur Erinnerung: Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass sich Beschäftigte bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können (ArbStättV § 4 Abs.4). Dabei spielt die Gestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen eine wesentliche Rolle. Anzahl, Anordnung und Abmessung der Fluchtwege konkretisiert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“. Da die hier enthaltenen Anforderungen teilweise aus früheren Richtlinien stammen, hat der ASTA eine Projektgruppe beauftragt, die ASR A2.3 zu prüfen und fortzuschreiben.
Die Ergebnisse des Fachgutachten zeigen:
In einer weiteren Untersuchung wurden deshalb die Wechselwirkungen zwischen der Anzahl Ebenen, der Anzahl Personen pro Ebene sowie der Treppenbreiten systematisch betrachtet und analysiert. Als Fazit lässt sich festhalten: Neben dem Kriterium „maximale Anzahl der Personen im gesamten Einzugsgebiet einer Treppe“ sind weitere relevante Kriterien für die Bemessung und Bewertung der lichten Breite von Treppen als Teil von Fluchtwegen ...
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baua.de/fluchtwege downloadbar sind ...
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