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ID3 OvUSLT eng Die hufigsten Fehler bei der Bauabnahme
(2.7.2006) Einer der wichtigsten Meilensteine rund um den Bauvertrag ist die Bauabnahme. Grundstzlich sollten Bauherren bauvertragliche Leistungen immer nur gut vorbereitet abnehmen. Rechtsanwltin Manuela Reibold-Rolinger aus Mainz-Bodenheim erlutert die hufigsten Fehler bei der Bauabnahme und erklrt, wie diese vermieden werden knnen.
Fehler: Abnahme ohne Sachverstndigen
Eine solch wichtige Rechtshandlung wie die Bauabnahme sollte ein Bauherr niemals ohne einen Sachverstndigen vorbereiten und durchfhren- das betrifft insbesondere die Flle, in denen nicht mit einem eigenen Architekten sondern mit einem Bautrger oder Fertighausunternehmen gebaut wurde. Der Sachverstndige besitzt die Sachkompetenz zu entscheiden, ob das Bauwerk entsprechend der vertraglich geschuldeten Leistungsbeschreibung mangelfrei erbracht wurde. Eine baubegleitende Qualittskontrolle durch einen unabhngigen Berater bietet hier die grte Sicherheit. Rechtsanwltin Reibold-Rolinger empfiehlt vor dem avisierten Abnahmetermin eine Begehung des Bauwerkes, um vorhandene Mngel zu dokumentieren.
Fehler: Fehlende Dokumentation im Protokoll
Es ist wichtig, whrend des Abnahmetermins ein Abnahmeprotokoll zu erstellen. Nur so knnen alle zum Zeitpunkt der Abnahme vorhandenen Mngel ordnungsgem dokumentiert werden. Auf dem Abnahmeprotokoll mssen die Teilnehmer der Abnahme und das Datum vermerkt sein sowie alle konkreten Mngel.
Fehler: Vergessene Vorbehalte
Da die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls eine Rechtshandlung darstellt, die zu erheblichen Rechtsfolgen fhrt, ist es sehr wichtig, etwaige Ansprche z.B. zur Geltendmachung der Vertragsstrafe, schriftlich zu klren. Vorbehalte hinsichtlich der Geltendmachung von Mngeln mssen ins Protokoll aufgenommen werden. Abnahmen in Kenntnis des Mangels ohne Vorbehalte fhren zu einem Verlust der allgemeinen Gewhrleistungsansprche.
Ist ein Bauwerk erst einmal abgenommen, sind alle weiteren Ansprche zur weiteren Leistungserfllung gegenber dem Bauunternehmer erloschen. Es bestehen dann nur noch Gewhrleistungsansprche und die Gewhrleistungszeit beginnt. Das Bauwerk geht in den Besitz des Bauherrn ber. Zuknftig liegt die Beweislast fr alle weiteren Mngel beim Bauherrn. Deshalb sollten alle vorhandenen Mngel schriftlich vom Bauunternehmer im bernahmeprotokoll anerkannt werden.
Fehler: Zwischenabnahmen
Der Bauherr sollte niemals Teilabnahmen einzelner Gewerke durchfhren, da mit dem Zeitpunkt der Abnahme auch die Gewhrleistungszeit zu laufen beginnt und dies zu erheblichen Rechtsnachteilen fr den Bauherrn fhren kann. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass nur eine Gesamt-Abnahme nach Fertigstellung erfolgt.
Fehler: Stille Abnahme
Eine Abnahme kann ausdrcklich oder durch schlssiges Handeln erfolgen, z.B. durch den Einzug in das Haus. Aus diesem Verhalten des Bauherrn ergibt sich, dass er das Bauwerk des Unternehmers als im Wesentlichen mangelfrei anerkennt. Sollte der Bauherr in ein nicht mangelfreies Haus einziehen, so muss nach auen hin dokumentiert werden, dass trotz Einzug das Haus nicht als mangelfrei anerkannt wird.
Dokumentiert das Abnahmeprotokoll Mngel, so bestehen zunchst Ansprche auf Mngelbeseitigung. Ist der Bauunternehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug, kann ein weiterer Bauunternehmer zur Beseitigung der Mngel beauftragt werden. Auerdem hat der Bauherr ein Zurckbehaltungsrecht bezglich der Kosten fr die Beseitigung der vorhandenen Mngel. Das Zurckbehaltungsrecht besteht kraft Gesetzes in dreifacher Hhe der Mngelbeseitigungskosten. Dieser so genannte Druckzuschlag soll ein Anreiz fr den Unternehmer sein, die Mngel so schnell wie mglich zu beseitigen.
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