OLG Frankfurt entscheidet über Sicherheit automatischer Garagentore
(1.9.2015) Bei Garagentoren spielt neben Funktionalität, Komfort und Design besonders das Thema Sicherheit eine zentrale Rolle. Bei elektrisch angetriebenen Garagentoren hängt diese besonders von dem eingesetzten Antrieb ab. Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. klärte in einem aktuellen Urteil, dass auch die Garagentor-Antriebe reiner Antriebshersteller auf die sichere Einheit von Garagentor und Antrieb geprüft werden müssen.
Die Sicherheitsanforderungen an ein automatisches Garagentor verlangen, dass der Torantrieb dafür sorgt, dass das Tor beim Schließen vorgegebene Kräfte einhält, die bei einem Auftreffen des Tores auf ein Hindernis nicht zu Verletzungen (besonders Quetschungen) beziehungsweise Schäden führen. (Zulässig sind max. 400 Newton, was einer Gewichtskraft von ca. 40 kg entspricht.) Zudem muss das Tor nach Auftreffen auf ein Hindernis reversieren, also wieder automatisch öffnen. Wird der Antrieb beim Einbau nicht passend auf das Garagentor eingestellt, kann es vorkommen, dass die vorgegebenen Maximalkräfte nicht eingehalten werden und/oder das Tor nicht reversiert, also das Hindernis nicht freigibt. Das kann zu ernsthaften Unfällen führen.
Diejenigen Antriebshersteller, die ihre Antriebe ohne Garagentor anbieten, also ausschließlich Garagentor-Antriebe im Programm führen, vertraten bislang die Auffassung, dass sie diese Sicherheitsanforderungen nicht prüfen müssten. Damit war nicht gewährleistet, dass diese Antriebe die Kräfte an handelsüblichen Garagentoren einhalten können. Auch konnte der installierende Handwerker oder der Bauherr / Modernisierer selbst die Einstellungen des Antriebs so verändern, dass die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt werden.
Das OLG Frankfurt hat nun am 21. Mai 2015 entschieden (Aktenzeichen 6 U 64/14), dass Hersteller zukünftig für alle Antriebe, die für das Betreiben von Garagentoren gedacht sind, sicherstellen müssen, dass ihre Garagentor-Antriebe bei allen vom Hersteller für den Antrieb vorgesehenen Garagentoren die Kräfte einhalten können. Ebenso muss nun seitens der Antriebshersteller gewährleistet sein, dass - sofern die entsprechenden Einstellungen am Antrieb nach dem Einbau vom Nutzer verstellt werden können und Kräfte dann nicht mehr eingehalten werden - die Nutzer ausdrücklich auf diese Gefahr hingewiesen werden. Auf Basis des Urteils wurde der Verkauf von weiteren Antrieben verboten, weil diese die Sicherheitsanforderungen nicht einhielten.
Die Firma Hörmann, Anbieter und Toren und Antrieben, hat das Urteil zum Anlass genommen, explizit noch einmal darauf hinzuweisen, dass ...
- ihre Garagentorantriebe mit jedem ihrer Garagentortypen hinsichtlich der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen geprüft wurden,
- ein Verstellen der Antriebseinstellungen seitens des Nutzers aufgrund der speziellen Menüführung nicht möglich sei und dass
- sich ihre Garagentor-Antriebe selbsttätig auf das Tor einstellen und auch automatisch auf Veränderungen reagieren würden.
Weitere Informationen zu Garagentorantrieben können per E-Mail an Hörmann angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
- Torantriebe und Garagentore im Tor-Magazin auf Baulinks
- Literatur / Bücher zum Thema Tore bei Amazon