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KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ wieder aktiv

(22.4.2007) Nach der Genehmigung des KfW-Programms „Erneuerbare Energie“ durch die Europäische Kommission ist das Programm im gewerblichen Bereich ab dem 1. Mai wieder geöffnet. In seinem Rahmen werden große Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung, zur solaren Kühlung und zur Bereitstellung von industrieller Prozesswärme ab 40 m² Kollektorfläche mit zinsverbilligten KfW-Darlehen und Tilgungszuschüssen in Höhe von 30% der Investitionskosten gefördert. Fortgeführt wird ferner die Förderung von großen Biomasseanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie.


Grafik aus dem Beitrag "So funktioniert ein Kollektor - auch bei leichter Bewölkung" vom 13.11.2006

Am 1. Mai 2007 startet auch der „Innovationsbonus“: Privatleute und Unternehmen, deren Anlagen besondere Qualitätsanforderungen erfüllen, können damit die Fördersumme verdreifachen. Diese neue Regelung gilt - je nach Anlagentyp - für Solarkollektoren von 20 bis 40 m² Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung, solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme. Förderanträge dafür können ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgerufen werden.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erwartet, dass mit dem Innovationsbonus besonders innovativen Technologien den Eintritt in den Wärmemarkt wird. Und Detlef Leinberger, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe und unter anderem zuständig für die Umweltschutzförderung, geht davon aus, dass das verbesserte und erweiterte Förderangebot vdazu beitragen wird, einen Investitionsschub bei den Erneuerbaren Energien im Wärmesektor zu bewirken.

Das Bundesumweltministerium stellt für diese Förderungen in diesem Jahr 213 Mio. Euro zur Verfügung - so viel wie nie zuvor. Damit können Investitionen von rund zwei Mrd. Euro im privaten und gewerblichen Bereich ausgelöst werden.

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