Stellungnahme von TÜV Rheinland zu Medienberichten im Zusammenhang mit dem schweren Unglück in Bangladesch
(2.5.2013) Im Zusammenhang mit der Berichterstattung in deutschen Medien sowie bezogen auf eine Presseinformation der Christlichen Initiative Romero e.V. vom heutigen Tage stellt TÜV Rheinland fest: „Die Behauptung, TÜV Rheinland habe bei Überprüfungen der am 24. April 2013 eingestürzten Textilfabrik keinerlei Baumängel festgestellt und die Audits oberflächlich durchgeführt, ist irreführend und falsch. Richtig sei vielmehr, dass die Untersuchung von Baumängeln gar nicht Gegenstand der Audits war. Die Audits wurden ordnungsgemäß nach den festgelegten Regeln des BSCI-Standards beziehungsweise Sedex-Standards vorgenommen“ - und zwar in zwei Fabriken in dem Gebäude. Beide Standards beziehen sich nicht auf die Überprüfung möglicher baulicher Mängel eines Gebäudes, sondern auf soziale und ethische Kriterien der Arbeitsgestaltung.
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