Baulinks -> Redaktion  || < älter ByTheWay/2013/0030 jünger > >>|  

Stellungnahme von TÜV Rheinland zu Medienberichten im Zusammenhang mit dem schweren Unglück in Bangladesch

(2.5.2013) Im Zusammenhang mit der Berichterstattung in deutschen Medien sowie bezogen auf eine Presseinformation der Christlichen Initiative Romero e.V. vom heu­tigen Tage stellt TÜV Rheinland fest: „Die Behauptung, TÜV Rheinland habe bei Über­prüfungen der am 24. April 2013 eingestürzten Textilfabrik keinerlei Baumängel fest­gestellt und die Audits oberflächlich durchgeführt, ist irreführend und falsch. Richtig sei vielmehr, dass die Untersuchung von Baumängeln gar nicht Gegenstand der Audits war. Die Audits wurden ordnungsgemäß nach den festgelegten Regeln des BSCI-Stan­dards beziehungsweise Sedex-Standards vorgenommen“ - und zwar in zwei Fabriken in dem Gebäude. Beide Standards beziehen sich nicht auf die Überprüfung möglicher baulicher Mängel eines Gebäudes, sondern auf soziale und ethische Kriterien der Ar­beitsgestaltung.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH