Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

vormals Bundesministerin Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit, Verbraucherschutz

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Aktueller Bundesumweltminister des BMUKN ist Carsten Schneider (SPD)

Zur Erinnerung: Von 2013 bis 2018 gehörte das Bundesbauministerium zum "Bundesministerium für Umwelt, Natur­schutz, Bau und Reaktor­sicher­heit (BMUB)"; 2018 wurde das Bau-Ressort dann dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat "(BMI)" zugeordnet.
Gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers übernimmt in der 21. Legislaturperiode das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Zuständigkeit für die Themen des Verbraucherschutzes, die zuvor im BMUV angesiedelt waren.

CO₂-Emissionen senken: Frischer Wind statt Dauerlüften (13.10.2000)
Bei Heizölpreisen von 90 Pfennig bis zu einer Mark pro Liter tut es manchem Eigenheimbesitzer fast weh, lüften zu müssen. Ganz besonders im Winter, wenn die Heizungsanlagen in deutschen Haushalten auf Höchsttouren laufen. Ein guter zusätzlicher Grund, Energie zu sparen, meint das Bundesministerium für Umwelt (BMU), denn Heizungen sind im Privatbereich der größte CO₂-Verursacher.

Marode Wasserleitungen verunreinigen angeblich Trinkwasser - Umweltbundesamt gibt allerdings Entwarnung (22.9.2000)
Trinkwasser soll angeblich in zahlreichen Städten und Gemeinden mit Krebs auslösenden Stoffen verseucht sein. Wie das ARD-Wirtschaftsmagazin "Plusminus" am 19.9.2000 berichtete, wird der Grenzwert für sogenannte polyzyklische Aromate in einigen Fällen so stark überschritten, dass bei täglicher Aufnahme über längere Zeit Gesundheitsschäden möglich seien.

Erhöht Wärmedämmung möglicherweise das Krebsrisiko? (9.9.2000)
Die Wärmedämmung von Häusern kann das Krebsrisiko der Bewohner erhöhen. Der stell­vertretende Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde, Werner Bur­kart, sagte bei einer Konferenz über den Schutz vor natürlicher Strahlung: „Brisant ist die Art, wie wir unsere Häuser nach außen abdichten, um weniger Wärmeverluste zu haben.“

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) (10.4.2000)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - kurz EEG - wurde am 25. Februar 2000 in zweiter und dritter Lesung vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat dem EEG am 17. März 2000 zugestimmt. Die Novelle des Stromeinspeisungsgesetzes (StrEG) führte zum "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)", da damit auch die Binnenmarktrichtlinie Elektrizität (Liberalisierung des Strommarktes) und die dort vorgesehene Vorrangregelung für Strom aus erneuerbaren Energien umgesetzt wird.

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