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Baustofflieferant haftet nicht für Unfälle auf der Baustelle

(25.10.2003) Ein Baustofflieferant haftet auf einer Baustelle nicht für Unfälle, die durch angelieferte Baustoffe verursacht werden - so die Entscheidung des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG). Demnach geht mit der Übergabe der Ware an den Bauherrn die Verantwortung und die Haftung in vollem Umfang auf ihn über. Das gilt auch für solche Fälle, in denen die Ware nicht ausreichend gesichert sei (Az.: 5 U 1089/02).

Der konkrete Fall: Der Kläger war auf der Baustelle seines Vaters gestürzt, als beim Transport auf einem Hublader ein Block Steine auseinander gefallen war. Das Unfallopfer beschuldigte den Baustofflieferanten, die Steine für den Transport nicht ausreichend gesichert zu haben.

Das Urteil: Das Landgericht Koblenz hatte sich zunächst von der Argumentation des Klägers überzeugen lassen und seiner Klage stattgegeben. Nachdem der Baustofflieferanten in Berufung ging änderte das OLG die Entscheidung der Vorinstanz ab: Für den Transport der Steine auf der Baustelle sei allein der Bauherr verantwortlich gewesen. - Allerdings ist das OLG-Urteil nicht sofort rechtskräftig gewordeb. Denn die Sache wurde wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgelegt.

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