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KfW fördert umweltbewusste Hausbesitzer und Häuslebauer mit zinsgünstigen Darlehen für energiesparendes Bauen und Altbausanierung

(11.2.2002) Seit Anfang Februar 2002 ist die Energieeinsparverordnung in Kraft. Sie setzt einen neuen Standard für den Energieverbrauch von Neubauten fest - und zielt zudem darauf ab, dass Hauseigentümer Anreize erhalten, "energiefressende" Altbauten zu sanieren. Umweltbewusste Häuslebauer und Hausbesitzer, die jetzt bauen oder modernisieren wollen, bekommen Unterstützung durch zinsgünstige Förderkreditprogramme der KfW.

"Investitionen zum Schutz der Umwelt sind Investitionen in die Lebensgrundlagen künftiger Generationen - die KfW fördert deshalb ökologisches Bauen und Sanieren mit zinsgünstigen Darlehen", sagt Detlef Leinberger, Mitglied des Vorstands der KfW. "Dadurch leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung und zur Reduktion klimaschädigender Emissionen." Im einzelnen fördert die KfW Klimaschutzmaßnahmen in folgenden Programmen:

KfW-Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramm

Das KfW-Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramm ist Bestandteil des nationalen Klimaschutzprogramms und fördert besonders umfangreiche Modernisierungsarbeiten an Altbauten bis zum Baujahr 1978. Das Programm verlangt die Umsetzung von Maßnahmenpaketen aus Heizungsmodernisierung, Wärmedämmung und Fenstererneuerung. Durch die kombinierten Maßnahmen wird der Kohlendioxid-Ausstoß im Gebäudebestand um jährlich mindestens 40 kg pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche reduziert. Die hohe Kohlendioxid-Reduktion, die nur durch die Verpflichtung auf eine "Sanierung im Paket" erreicht werden kann, wird durch besonders günstige Konditionen für den Bauherrn belohnt: Der Zinssatz wird mit 1 Mrd EUR aus Mitteln des Bundeshaushalts verbilligt; zurzeit beträgt er nominal 2,9%, effektiv 2,93%.

Die KfW fördert im Kohlendioxid-Gebäudesanierungsprogramm bis zu 100% der Investitionskosten einschließlich der Nebenkosten, z.B. für Architekt, Energieeinsparberatung usw. Die maximale Fördersumme liegt bei 250 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Anträge können sowohl selbstnutzende Eigentümer als auch private Vermieter, Wohnungsunternehmen und Kommunen sein. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem "Windhundverfahren". Wer zu spät kommt, geht leer aus. Damit soll ein Anreiz gegeben werden, Kohlendioxid-mindernde Energiesparmaßnahmen möglichst schnell zu starten.

KfW-Programm zur Kohlendioxid-Minderung

Einzelmaßnahmen zur Kohlendioxid-Reduktion und zur Energieeinsparung in Wohngebäuden fördert die KfW in ihrem Programm zur Kohlendioxid-Minderung. Dazu zählen unter anderem Verbesserung des Wärmeschutzes von Dach und Außenwänden, Fenstererneuerung, Installation von Brennwertkesseln, von Niedrigtemperatur-Heizkesseln, von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Anträge können Privatpersonen stellen, aber auch Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise oder Gemeindeverbände. Gefördert werden auch hier bis zu 100% der Investitionskosten. Der maximale Kreditbetrag beträgt 5 Mio EUR; der Zinssatz liegt zurzeit bei nominal 4,30%, effektiv 4,96% p. a..

Im KfW-Programm zur Kohlendioxid-Minderung und zu gleichen Konditionen fördert die KfW außerdem den Neubau von Energiesparhäusern 40 und 60. Diese Gebäude sind stark wärmegedämmt und haben unter anderem eine energieeffiziente Heizungsanlage sowie eine kontrollierte Lüftung. Deshalb werden die Bewohner eines KfW-Energiesparhauses 60 im Jahr maximal 60 Kilowattstunden Primärenergie für Heizung und Warmwasser pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche verbrauchen, die eines Energiesparhauses 40 lediglich 40 Kilowattstunden. In beiden Varianten liegt der Energieverbrauch deutlich unter der Norm der Energieeinsparverordnung.

Das Energiesparhaus 60 wird mit einem Darlehen in Höhe von maximal 30.000 EUR gefördert. Der KfW-Kredit für das Energiesparhaus 40 beträgt bis zu 50.000 EUR. Den Kredit aus dem Kohlendioxid-Minderungsprogramm der KfW kann jeder nutzen, der ein neues Wohnhaus bauen oder erwerben möchte.

Anträge für alle KfW-Förderkredite können bei Banken oder Sparkassen gestellt werden. Weitere Informationen gibt es

  • bei der Hausbank,
  • beim KfW-Informationszentrum unter der Telefonnummer 01801/335577 (zum Ortstarif)
  • sowie unter www.kfw.de.

Das KfW-Internet-Angebot beinhaltet auch einen Online-Tilgungsrechner. Über diesen kostenlosen Internet-Rechner können die Besucher der Website einfach und bequem individuelle Tilgungspläne für KfW-Darlehen zum Bauen, Modernisieren und Energie sparen ermitteln.

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