Regierung lehnt derzeit die Blaue Plakette ab
(9.11.2018) Die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Fahrverbote ist aus Sicht der Bundesregierung „unter Berücksichtigung der Begründung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 nicht erforderlich“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 19/5237) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
In der Antwort macht die Regierung auch deutlich, dass sie Regelungen zur bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Fahrzeugen „im Zusammenhang mit streckenbezogenen gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen“ als „nicht erforderlich“ ansieht. Die Bundesregierung will sicherstellen, dass die Verkehrsüberwachungsbehörden der Länder auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell die Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der Luftreinhaltung überprüfen zu können, heißt es in der Antwort. Eine besondere Kennzeichnung - wie etwa eine blaue Plakette - sei damit nicht erforderlich.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
ausgewählte weitere Meldungen:
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- ZDB: „Blaue Plakette gefährdet Bauen in den Städten“ (27.4.2016)
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- Dieselruß ist „erwiesenermaßen Krebs erregend“ (Bauletter 14.8.2012)
siehe zudem:
- Baumaschinen und Baustelle bei Baulinks