Bauabzugsteuer:; Freistellungsbescheinigungen überprüfen (31.12.2004)
Der Bund der Steuerzahler rät allen Bauunternehmen,
ausgestellte Freistellungsbescheinigungen auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Vielfach laufen diese nämlich zum Jahreswechsel 2004/2005 aus.