Bundesgesetzblatt

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Dämmung von Rohrleitungen nach EnEV (26.10.2007)
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde am 24.7.2007 im Bundesrat verabschiedet und trat am 1. Oktober 2007 in Kraft. Wesentliche Neuerung der EnEV ist der Energieausweis für Bestandsgebäude, der ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht wird. Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben dann das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Für den Gebäudebestand differenziert die EnEV dabei zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweisen (siehe auch Energieausweis aktuell).

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