Dämmung von Rohrleitungen nach EnEV (26.10.2007)
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde am 24.7.2007 im Bundesrat verabschiedet und trat am 1. Oktober 2007 in Kraft. Wesentliche Neuerung der EnEV ist der
Energieausweis für Bestandsgebäude, der ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht
wird. Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben dann das
Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Für den
Gebäudebestand differenziert die EnEV dabei zwischen bedarfs- und
verbrauchsorientierten Energieausweisen (siehe auch
Energieausweis aktuell).