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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? Wer braucht welchen Energieausweis und ab wann?

(28.9.2007) Zum 1. Oktober tritt die novellierte Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) in Kraft. Damit wird der bundesweit einheitliche Energieausweis verpflichtend bei Vermietung und Verkauf. Durch eine Übergangsfrist sollten aber Eigentümer genügend Zeit haben, sich einen Ausweis ausstellen zu lassen.


Der Energieausweis Schritt für Schritt

Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Ein halbes Jahr später - ab dem 1. Januar 2009 - gilt dies für alle Wohngebäude. Für Büro- oder andere Nichtwohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht. Ab dem Zeitpunkt sollen auch öffentliche Gebäude, die stark von Besuchern frequentiert werden, eine Vorbildfunktion übernehmen: Energieausweise müssen dann in Gebäuden mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche gut sichtbar ausgehängt werden.

Der Energieausweis will daberi helfen, bei Kauf, Bau oder Anmietung einer Immobilie die Energieeffizienz eines Gebäudes richtig einschätzen zu können. Mieter oder Käufer sollen auf einen Blick erkennen können, ob sie mit hohen oder niedrigen Energiekosten rechnen müssen. Das verspricht Markttransparenz und ermöglicht den Vergleich unterschiedlicher Objekte.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Grundsätzlich haben Eigentümer die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten zu wählen:

  • Beim Bedarfsausweis wird rechnerisch der Energiebedarf ermittelt und der energetische Zustand des Gebäudes dokumentiert. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle - wie Fenster, Decken und Außenwände -, der Zustand der Heizungsanlage sowie der verwendete Energieträger berücksichtigt.
  • Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt somit stark vom individuellen Nutzerverhalten und von der Witterung ab und gilt unter Fachleuten als weniger aussagekräftig.

„Die dena empfiehlt den Bedarfsausweis“, betont z.B. dena-Geschäftsführer Stephan Kohler. Sein Argument: „Wer ein Auto kauft, will schließlich wissen, wie viel das Fahrzeug im Durchschnitt auf 100 Kilometer benötigt und nicht, wie viel Kraftstoff bisher verbraucht wurde. Selbst ein Gebäude mit hohem Energiebedarf kann auf dem Papier wie ein Sparmodell aussehen, wenn es nur wenig genutzt wird.“

Egal, ob der Energieausweis auf dem rechnerischen Energiebedarf oder auf gemessenen Verbrauchswerten oder beruht - er muss individuelle Sanierungs- bzw. Modernisierungsempfehlungen enthalten. Die dena empfiehlt, dass der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern dazu vor Ort prüft - siehe auch Beitrag "dena warnt vor Billigangeboten für Energieausweise" 29.7.2007.

Bei Wohngebäuden, die vor 1977 gebaut, nicht grundlegend energetisch saniert wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ist der Bedarfsausweis übrigens zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wer sich jedoch bis zum 1. Oktober 2008 für einen Energieausweis entscheidet, hat noch die volle Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten.

Techem: „große Nachfrage nach Energieausweisen“

Techem meldet derzeit eine große Nachfrage nach Energieausweisen, obwohl der rechtliche Rahmen erst vor wenigen Wochen festgelegt worden war. Wie der Eschborner Energiedienstleister am 12.9.2007 mitgeteilte hat liegen bereits 20.000 Anfragen für den Verbrauchsausweis vor, den Techem auf der Basis der Energieverbrauchswerte der letzten drei Jahre erstellt. Da es sich ausschließlich um Mehrfamilienhäuser handelt, decken diese Energieausweise mehr als 260.000 Wohnungen ab. Ein großer Teil der Auftraggeber hat dabei die Möglichkeit der Online-Bestellung genutzt. Pressesprecher Stefan Lutz: „Viele Eigentümer verstehen den Energieausweis als Qualitätssiegel und wollen ihn deshalb so schnell wie möglich vorlegen.“

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