Baulinks -> Redaktion  || < älter 2007/0988 jünger > >>|  

VPB und ARGE Baurecht begrüßen neues Wohnungseigentumsgesetz

(23.6.2007) "Endlich ist Schluss mit dem Sanierungsstau in zahlreichen Eigentumswohnungsanlagen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) am 1. Juli ändert sich einiges zum Besseren", begrüßt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB) die Verordnungsnovelle. Und Rechtsanwalt Peter Oppler, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein, lobt: "Das Gesetz stärkt die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft."

Wichtige Modernisierungen, wie beispielsweise der Einbau eines Fahrstuhls für den barrierefreien Zugang, oder die Installation eines umweltfreundlichen Gasbrenners, sind jetzt einfacher möglich als bisher. Konnte bisher bereits ein einzelner Eigentümer wertsteigernde Investitionen auf Jahre blockieren, so lassen sich Modernisierungen ab sofort leichter auch gegen den Widerstand einer Minderheit durchsetzen. Wollen die Wohnungseigentümer ihr gemeinschaftliches Eigentum dem Stand der Technik anpassen, dann benötigen sie dazu nur noch eine Dreiviertel-Mehrheit aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer, die aber - so detailliert will es der Gesetzgeber - zusammen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile halten.

"Viele Eigentümergemeinschaften nutzen jetzt die Gelegenheit, ihre Immobilie energetisch zu sanieren", erläutert Bausachverständiger Penningh. Sie sparen damit nicht nur auf Dauer viel Geld und schonen die Umwelt, sie mehren auch den Wert ihrer Wohnimmobilie, denn ab 1. Januar wird der Energieausweis für Bestandsimmobilien eingeführt. "Davon sind alle bestehenden Eigentümergemeinschaften betroffen. Wer dort als Mitglied der Eigentümergemeinschaft eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, der muss dem Interessenten einen gültigen Energieausweis vorlegen können. Kritische Käufer oder Mieter achten da natürlich auf gute Werte", weiß der Baufachmann die Stimmung am Bau einzuschätzen.

zur Erinnerung: Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, der kauft kein Eigenheim auf der Etage, sondern - rein rechtlich betrachtet - neben dem ihm allein gehörenden Sondereigentum auch einen bestimmten Anteil an einem Grundstück. Dieses Grundstück - und damit auch das darauf stehende Haus - gehören der Eigentümergemeinschaft. Und obwohl der Käufer über sein Sondereigentum - also die Wohnung samt Keller und Garage - weitgehend frei verfügen kann, muss er sich in vielen Fragen nach der Gemeinschaftsordnung richten. Alle Rechte und Pflichten des Wohnungsbesitzers ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und der so genannten Gemeinschaftsordnung. Sie ist Bestandteil des Kaufvertrags und kann unter Umständen sogar im Grundbuch eingetragen werden. Während die Gemeinschaftsordnung das Miteinander der Eigentümer regelt, listet die so genannte Teilungserklärung detailliert auf, was bei einer bestimmten Wohnung alles zum Gemeinschafts- beziehungsweise zum Sondereigentum gehört. Auch die Teilungserklärung ist Teil des Kaufvertrags. "Der Kauf einer Eigentumswohnung", erinnert die ARGE Baurecht, "muss immer notariell beglaubigt werden."

Sanieren und Renovieren - aber richtig!

Der Sommer ist die ideale Zeit für alle größeren Reparaturen, Dämm- und Sanierungsmaßnahmen, wie auch für die Umrüstung der Heiztechnik. "Aber", so warnt Verbraucherschützer Penningh, "die Eigentümergemeinschaften sollten nichts überstürzen, denn beim Sanieren kann auch viel schief gehen. Schon kleine Veränderungen am bauphysikalischen Gefüge des Gebäudes können große und auch unerwünschte Auswirkungen haben. "Im schlimmsten Fall", warnt Verbraucherschützer Penningh, "holt sich die Hausgemeinschaft durch falsche Sanierung teure Bauschäden ins Haus."

Voraussetzung für eine aufs Gebäude abgestimmte energetische Sanierung ist immer ein fundiertes Energie- und Sanierungsgutachten. Dazu untersucht und bewertet der erfahrene Bausachverständige die vorhandenen Strukturen. Er prüft, welche Sanierungsmaßnahmen und Baustoffe für das Anwesen in Frage kommen, in welcher Reihenfolge die Arbeiten erledigt werden müssen und was diese im Einzelnen kosten. Ausgestattet mit solch detaillierten Vorgaben kann die Eigentümergemeinschaft die Sanierung systematisch angehen, einzelne Positionen beim örtlichen Handwerk ausschreiben und die Sanierung gegebenenfalls im Laufe mehrerer Jahre in finanziell überschaubaren Etappen absolvieren.

siehe auch für weitere Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH