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Förderprogramme: Änderungen im Detail

(11.11.2007) Im Zuge der zum 1. Oktober in Kraft getretenen Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurden auch einzelne Förderbedingungen der wohnwirtschaftlichen Programme angepasst.

So wurde der Kreis der Sachverständigen, die die in den Programmen "CO₂-Gebäudesanierung" und "Ökologisch Bauen - Energiesparhaus 40" geforderten Bestätigungen ausstellen dürfen, an die EnEV 2007 angeglichen: Sie müssen nun die Qualifikationen erfüllen, die laut EnEV auch zur Ausstellung von Energieausweisen gefordert werden.

Wer Fördermittel aus dem CO₂-Gebäudesanierungsprogramm erhält, muss für sein Gebäude künftig einen Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs erstellen lassen.

In den Programmen "Wohnraum Modernisieren/Variante Öko-Plus" und "Ökologisch Bauen" kann Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Nahwärme in Zukunft auch dann gefördert werden, wenn sie lediglich eine Komponente des Heizsystems darstellt. So kann beispielsweise die Kombination von Gas-Brennwerttechnik mit einem Mini-Blockheizkraftwerk gefördert werden.

Außerdem teilt die KfW mit, dass im Rahmen der Qualitätssicherung zukünftig Vor-Ort-Überprüfungen der geförderten Maßnahmen durchgeführt werden.

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