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Altbauten jetzt energetisch sanieren - mit günstigen Krediten und Zuschüssen

(26.8.2007) In Deutschland wird immer weniger gebaut. Seit Jahren sind die Zahlen in diesem Bereich rückläufig. Auf der anderen Seite hat sich ein großes Modernisierungspotential angestaut, denn rund Dreiviertel aller Wohnungen in Deutschland sind vor 1978 erbaut worden. Hier besteht insbesondere im Bereich Energieeinsparung und Klimaschutz großer Handlungsbedarf. Zum Vergleich: Während der Verbrauch in einem unsanierten Altbau bei bis zu 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche liegt, sollen dies in einem Neubau nur 40 bis 90 Kilowattstunden sein. Wer hier saniert, kann bis zu 1.000 Euro Energiekosten pro Jahr sparen, den Wert seiner Immobilie steigern und damit gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

In der Tat werden 20 Prozent der klimaschädlichen CO₂-Emissionen in Deutschland durch Gebäudewärme verursacht. Entsprechende Maßnahmen, wie zum Beispiel das Dämmen von Außenwänden oder die Installation neuer Heizungsanlagen, schaffen hier Abhilfe. Günstige Kredite, wie sie die KfW-Förderbank im Rahmen ihres CO₂-Gebäudesanierungsprogramms vergibt, machen eine umfassende Sanierung von Wohngebäuden attraktiv.

2006 wurden im CO₂-Gebäudesanierungsprogramm 265.000 Wohnungen mit einem Kreditvolumen von 3,47 Mrd. Euro saniert. Ziel ist es, solche Maßnahmen zu fördern, die dazu beitragen, den Energiebedarf von Altbauten auf Neubauniveau gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) - oder niedriger - zu mindern. Dazu gewährt die KfW zinsverbilligte Darlehen, die bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken, maximal jedoch 50.000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von fünf Prozent bei Erreichen des Neubauniveaus nach EnEV beziehungsweise 12,5 Prozent bei 30-prozentiger Unterschreitung gewährt. Alternativ können Maßnahmenpakete durchgeführt werden. Wer kein Förderdarlehen in Anspruch nehmen will, kann einen Zuschuss erhalten, dessen Höhe je nach Maßnahme fünf bis 17,5 Prozent beträgt. Zuschussanträge können von Eigentümern selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser beziehungsweise von Besitzern von Eigentumswohnungen gestellt werden.

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