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Baden-Württemberg beschließt bundesweit ersten Entwurf für ein Wärmegesetz

(13.7.2007) Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat als bundesweit erstes Land den Entwurf eines Wärmegesetzes auf den Weg gebracht und zur Anhörung freigegeben. Damit sollen künftig erneuerbarer Energien zum Standard für Heizung und Warmwasserbereitung werden. Bei Neubauten soll bereits ab 2008 ein Fünftel des Wärmebedarfs erneuerbar gedeckt werden; für den Wohnungsbestand sollen gesetzliche Regelungen erst nach einer Vorlaufzeit von mehr als zwei Jahren in Kraft treten und nur unter bestimmten Voraussetzungen greifen.


Grafik aus dem Beitrag "So funktioniert ein Kollektor - auch bei leichter Bewölkung" vom 13.11.2006

Alternative bei steigenden Energiepreisen

In Baden-Württemberg gehen jährlich etwa ein Drittel der rund 74 Mio. Tonnen CO₂-Emissionen auf das Konto von Wohngebäuden, erinnerten Ministerpräsident Oettinger und Umweltministerin Gönner. Zahlreiche alternative Wärmeerzeugungs-Techniken seien ausgereift, in der Praxis erprobt und stellten auch unter ökonomischen Gesichtspunkten bei steigenden Energiepreisen eine Alternative zur Versorgung mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Öl oder Kohle dar. „Während im Bereich der Stromerzeugung die erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren eine steile Entwicklung genommen haben, steht der Wärmebereich erst am Beginn, seine Potenziale zu erschließen. Mit unserer Initiative wollen wir in diesem Bereich zusätzliche Impulse schaffen", unterstrich der Ministerpräsident.

Anteil erneuerbarer Energien von 10% bei Altbestand - oder alternative Maßnahmen

Für bestehende Wohngebäude soll nach einer über zweijährigen Übergangsfrist die gesetzliche Regelung erst bei einer notwendig werdenden Erneuerung der Heizungsanlage greifen, betonte Umweltministerin Gönner. Der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energien solle dabei vorerst auf 10% festgeschrieben werden. An Stelle der Nutzung erneuerbarer Energien werde dem Eigentümer die Möglichkeit eingeräumt, ersatzweise alternative bauliche Maßnahmen durchzuführen. Dafür komme beispielsweise eine entsprechend über den heutigen Vorgaben liegende Wärmedämmung in Betracht. Erfüllt werden könne die Verpflichtung außerdem über den Einsatz von Biogas oder Bioheizöl. Bestehende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien würden anerkannt.

Schub bei der technischen Weiterentwicklung

Nur etwa 5% des gesamten Primärenergieverbrauchs würden landes- wie auch bundesweit derzeit über erneuerbare Energien gedeckt. „In der Wärmeversorgung besteht auch gegenüber der Stromerzeugung ein erheblicher Nachholbedarf. Diese Lücke wollen wir im Interesse des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung, aber auch mit Blick auf die immer weiter steigenden Energiekosten für Wohnungseigentümer und Mieter, schließen“, unterstrichen Ministerpräsident und Umweltministerin. „Außerdem werden die Kosten für eine Anlage durch die steigende Nachfrage und höhere Stückzahlen mittelfristig weiter sinken. Gleichzeitig bekommen wir einen Schub bei der technischen Weiterentwicklung.“ Moderne Umwelttechniken seien ferner eine der viel versprechendsten Zukunftsbranchen. Über 100.000 Menschen im Land seien bereits in Umweltschutz und Umwelttechnik beschäftigt.

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