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Bundesbauminister will Nutzung erneuerbarer Energien vorschreiben

(28.10.2007) Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, sind sich darin einig, dass nur erneuerbare Energien und Energieeinsparung die Mieter langfristig vor unzumutbaren Mietsteigerungen schützen können. Deshalb unterstützt der Mieterbund die Absicht des Ministeriums, für Neubau und Grundsanierung künftig eine teilweise Nutzung erneuerbarer Energien verbindlich vorzuschreiben. Damit sollen Heiz- und Warmwasserkosten von einer möglichen Explosion der Öl- und Gaspreise abgekoppelt werden. Tiefensee betonte, dass die Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich durch das Markt-Anreiz-Programm und das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm weiterläuft und auch dadurch die Belastung der Mieter senken wird.

Die Umlage der Kosten für diese Energiemaßnahmen soll wie bisher auf viele Jahre verteilt werden, so dass die Belastung für die Mieter kalkulierbar und erträglich ist. Das Mietrecht müsse deshalb nicht geändert werden. Die Modernisierungskosten werden zudem durch Einsparungen wegen der höheren Energieeffizienz gemindert.

Damit werde der Wohnungsbestand in Deutschland auf Dauer energieeffizient und auf erneuerbare Energien ausgerichtet. Dies entspreche den Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen. Nur ein auch im Energiebereich hochmoderner Wohnungsbestand werde vermittelbar sein und bezahlbaren Wohnraum sichern.

Der Hauseigentümer kann nach den Plänen Tiefensees, die mit dem Umweltministerium abgestimmt sind, wählen, ob er ...

  • Solarkollektoren,
  • feste Biomasse wie Holzschnitzelöfen oder
  • Wärmepumpen bzw. Geothermie einsetzt.

Bei einer Nutzfläche von beispielsweise 100 m² sind 4 m² Solarkollektoren einzusetzen oder die Deckung des Wärmebedarfs überwiegend aus anderen erneuerbaren Energien zu erbringen. Eine grundlegende Sanierung liegt vor, wenn neben dem Austausch eines Heizkessels oder der Umstellung einer Heizung auf einen anderen fossilen Energieträger die Gebäudefassade oder das Dach überwiegend erneuert wird. Der Hauseigentümer kann seiner Verpflichtung aber auch dadurch nachkommen, dass er die Energiequalität des Gebäudes um 15 Prozent besser ausgestaltet, als es die Energieeinsparverordnung vorschreibt.

Der Einsatz erneuerbarer Energien soll durch dieses Gesetz einen enormen Auftrieb erhalten. Die Hauseigentümer haben die Wahl, welche Art erneuerbarer Energien sie einsetzen wollen. Niemand wird überfordert. Damit werden sich Lösungen durchsetzen, die Wärmeenergieversorgung der Gebäude weitgehend unabhängig von den fossilen Energieträgern Öl und Gas zu machen.

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