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Zuschüsse im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ab sofort um 50 Prozent erhöht

(2.8.2007) Das Auftragsvolumen bei solarthermischen Anlagen und Biomassekesseln ist seit Jahresbeginn stark zurückgegangen. Absatzrückgänge von 35 Prozent im Solarbereich und sogar über 60 Prozent im Biomassebereich sind zu verzeichnen (siehe auch "Nur meteorologisch dunkle Wolken über der Intersolar?" vom 21.6.2007). Um die Markteinführung dieser erneuerbaren Energie-Technologien mit all ihren positiven Effekten für Investitionen und Arbeitsplätze in der mittelständisch geprägten Branche und im Handwerk anzukurbeln, hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel jetzt die Investitionskosten-Zuschüsse um 50 Prozent erhöht. "Ich hoffe, dass durch die verbesserten Investitionsanreize klimaschonende Technologien im Wärmemarkt stärker Einzug halten", so Gabriel.


Grafik aus dem Beitrag "So funktioniert ein Kollektor - auch bei leichter Bewölkung" vom 13.11.2006

Die geänderte Richtlinie zum Marktanreizprogramm trat heute (am 2. August 2007) in Kraft. Antragsteller können ab sofort von dieser Regelung profitieren und ihre Anträge bei dem dafür zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen.

Im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien stehen in diesem Jahr unverändert 213 Mio. Euro zur Verfügung. Folgende Maßnahmen können als Projektförderung mit Festbeträgen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse gefördert werden (Basisförderung):

Die Errichtung von Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche:

  • Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung: Die Förderung beträgt 60 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 412,50 Euro je Anlage.
  • Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, zur solaren Kälteerzeugung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme: Die Förderung beträgt 105 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche.
  • Die Erweiterung bereits in Betrieb genommener Solarkollektoranlagen (unabhängig von der Größe der bestehenden Anlage): Die Förderung beträgt 45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche.

Die Errichtung automatisch beschickter Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 8 kW bis 100 kW:

  • Bei Anlagen zur Verbrennung von Holzpellets (auch Kombinationskessel) beträgt die Förderung 36,00 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.500 Euro.
  • Bei Anlagen zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln beträgt die Förderung 750 Euro je Anlage. Anträge auf Förderung von Anlagen zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln können nur noch für bis zum 31.12.2007 betriebsbereit installierte Anlagen bewilligt werden.

Die Errichtung von Scheitholzvergaserkesseln mit einer installierten Nennwärmeleistung von 15 kW bis zu 30 kW. Förderfähig sind nur Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung (Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O₂-Gehaltes im Abgasrohr) zur Wärmeerzeugung mit Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 55 l/kW und sofern im Datenblatt der Anlage nachgewiesen wird, dass der nach Nummer 8.2 genannte Emissionswert und Kesselwirkungsgrad eingehalten wird:

  • Die Förderung beträgt 1.125 Euro je Anlage. Anträge auf Förderung können nur noch für bis zum 31.12.2007 betriebsbereit installierte Anlagen bewilligt werden.

Auch die KfW Bankengruppe stellt innerhalb ihres Förderprogramms für erneuerbare Energien für diese Technologien einen Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten zur Verfügung.

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