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Verbraucherzentrale fordert "Sichere Fundamente für den privaten Hausbau?"

(17.6.2001) Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hat zu einer umfassenden Reform des privaten Baurechts in Deutschland aufgerufen. Auf der von der EU unterstützten Tagung "Sichere Fundamente beim privaten Hausbau?" am 12.6.01 in Berlin verlangte der VZBV eine Reform des privaten Baurechts in Deutschland und ergänzend dazu einheitliche transparente Selbstverpflichtungsinstrumente, die eine weite Verbreitung und Anwendung finden. "Wer sein Fundament nicht auf Sand bauen und von bösen Überraschungen verschont werden will, braucht klare, transparente und verständliche Rahmenbedingungen - genau daran mangelt es in Deutschland", sagte Vorstand Prof. Dr. Edda Müller im Rahmen der Tagung, auf der unterschiedliche Gesetze, Selbstverpflichtungsmodelle und Kampagnen vorgestellt wurden. "Die gegenwärtige Praxis 'Finanzielle Förderung ja - Absicherung nein' muss ein Ende haben", so Müller.

Etwa 230.000 Eigenheime und geschätzte 60.000 Eigentumswohnungen wurden im vergangenen Jahr in Deutschland errichtet und verkauft, 80 Prozent davon durch Generalübernehmer. Den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums fördert der Bund derzeit mit jährlich 16-17 Mrd. DM, im nächsten Jahr werden es 21-23 Mrd. DM sein. Erhält die Eigentumsförderung damit auf den ersten Blick einen hohen Stellenwert, sind hingegen die rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen des Bauens aus Sicht des VZBV unterentwickelt. Besondere Lücken offenbaren sich im Werkvertragsrecht, das - obwohl die Rechtsgrundlage für Bauverträge - nicht auf die Besonderheiten beim Bauen eingeht.

So fehlen im Werkvertragsrecht unter anderem

  • Vorgaben für Abschlagszahlungen für alle Arten des Bauens,
  • Sicherheiten zur Fertigstellung und zur Mängelbeseitigung sowie
  • Vorgaben zur Leistungsbeschreibung und zur Terminvereinbarung.

Auch sind etwa im Gesetz keine Sicherheiten für Baufamilien gefordert, um diese vor Schäden aus Firmeninsolvenzen zu schützen - derzeit melden jährlich etwa 7.500 Bauunternehmen Konkurs an. Daher fordert der VZBV eine - im Rahmen der jüngsten Schuldrechtsreform ausgesparte - umfassende Reform des Werkvertragsrechts durch die Integration eines speziellen Bauvertragsrechts mit verstärkten Sicherheitsregelungen für Verbraucher. In diesem Zusammenhang forderte der VZBV überdies eine Verordnung über Bau- und Leistungsbeschreibungen, um den Wildwuchs in diesem Bereich zu regulieren und eine Grundlage dafür zu schaffen, dass Bauleistungen richtig, umfassend, eindeutig und vergleichbar beschrieben werden. Als gutes Vorbild nannte der Bundesverband das französische Hausbaugesetz: Es enthält konkrete Vorgaben zur Leistungsbeschreibung, zur Kostenfeststellung und zur Absicherung des Eigenheimerwerbs vom Generalübernehmer.

Als weiteres wichtiges Instrument auf dem Weg zu mehr Verbraucherschutz im Baubereich nannte der VZBV eine Verordnung über Abschlagszahlungen für alle Vertragsformen und Bauweisen, wie sie mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (§ 27a AGB-Gesetz) aussteht. "Es kann nicht sein, dass Verbraucher nicht nur nicht abgesichert sind, sondern über 20% der privaten Bauherren auch noch Vorauszahlungen leisten und dadurch ihre wirtschaftliche Position weiter verschlechtern", sagte Gabriele Heinrich, Bau- und Wohnreferentin des VZBV.

Freiwillige Instrumente sollen Baurecht ergänzen

Ergänzt werden müssen die rechtlichen Grundlagen aus Sicht des VZBV durch weitreichende freiwillige Instrumente und Regelungen zur Stärkung der Position der Verbraucher bei Vertragsverhandlungen und für mehr Leistungs- und Qualitätstransparenz. Insbesondere verwies der VZBV in diesem Kontext auf die von ihm entwickelte Muster-Baubeschreibung und den in Kürze herauskommenden Muster-Bauvertrag und appellierte an die Baubranche, diese verstärkt einzusetzen. Als vorbildlich bezeichnete der VZBV die Praxis in den Niederlanden, wo Muster-Bauverträge und Mindeststandards seit Jahren weit verbreitet sind. Besonders löblich: Die freiwilligen Instrumente wurden gemeinsam von Anbieter- und Verbraucherorganisationen ausgehandelt.

Des weiteren begrüßte der VZBV den auf der Tagung vorgestellten Entwurf eines Gebäudepasses des Bundesbauministeriums. "Ein einheitlicher Gebäudepass auf Grundlage einer standardisierten Baubeschreibung wäre ein wichtiger Entwicklungsmotor für die Anhebung der Bauqualität in Deutschland", so Heinrich. Bisher erschwere allein die Vielzahl bestehender Gebäudepässe (mindestens 16 Gebäudepässe sind dem VZBV bekannt) die Orientierung. Zugleich müsse auch in Bezug auf die Fülle existierender Qualitätsgemeinschaften und Gütezeichen mehr Transparenz und eine Vereinheitlichung angestrebt werden.

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