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"Wohn-Riester" ab 1.1.2008

(18.11.2007; upgedatet am 28.2.2008) Nach zwei Jahren vielfältiger Diskussionen hat sich offensichtlich die große Koalition auf Eckpunkte einer staatlichen Riester-Förderung von selbst genutztem Wohneigentum geeinigt. Danach sollen bis zu 75 Prozent der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für den Kauf von Immobilien verwendet werden können. Die Riester-Zuschüsse sollen bei der Tilgung des Kredits eingesetzt werden können. Dann ergibt sich für die Riester-Sparer zwar kein weiterer Rentenanspruch, aber die eigene Immobilie ist dafür im Alter früher abbezahlt.

Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremenist skeotisch: "Der politische Kompromiss ist jedoch ökonomisch nicht sinnvoll." Denn die Regelung, 25 Prozent des angesparten Kapitals im Vertrag belassen zu müssen, würde Häuslebauern den Kredit verteuern und zudem zu einer mickrigen Geldrente führen. "Tatsächlich schadet diese Regelung den Förderberechtigten mehr, als dass sie den Immobilienkäufern nutzt", sagt Verbraucherschützer Gottschalk.

Die diskutierten Eckpunkte zu Wohn-Riester lassen zudem erwarten, dass das eigene Haus oder aber die Eigentumswohnung mindestens 20 Jahre gehalten werden muss. Wird die Immobilie früher verkauft, dann muss Riester-Sparer das Geld in eine andere selbst genutzte Immobilie investieren.

Das endgültige Gesetz soll Mitte 2008 verabschiedet werden und dann rückwirkend zum 1.Januar 2008 gelten. Zu regeln sein wird insbesondere die bei Riester übliche nachgelagerte Besteuerung - ein Konflikt-Punkt in der Koalition. Nun zeichnet sich als Kompromiss ab, dass Hausbesitzer wählen können, ob sie lebenslang eine begrenzte Steuer auf das geförderte Kapital zahlen oder ihre Steuerschuld auf einmal begleichen. In zweiten Fall ist ein Abschlag von 25 Prozent auf die Steuerschuld im Gespräch.

Wohnungsbauprämie bleibt erhalten

Die SPD hatte ursprünglich verlangt, die Wohnungsbauprämie im Gegenzug zu Wohn-Riester abzuschaffen. Sie bleibt aber nun erhalten - und zwar als zweckgebundene Förderung, und nicht mehr wie bisher als allgemeines Sparguthaben. Die Förderung wird außerdem über den Kauf oder Bau einer Wohnung hinaus auch auf das genossenschaftliche Wohnen ausgedehnt. (Für die Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro auf Bausparverträge gibt der Staat jedes Jahr rund 500 Mio. Euro aus.)

ZDB: Wohn-Riester ist wichtiger Impuls für den Wohnungsbau

"Die Entscheidung der großen Koalition zu 'Wohn-Riester' ist ein wichtiger Impuls für den Wohnungsbau", sagt Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. "Wir begrüßen die vorgesehene Entnahmemöglichkeit von Guthaben aus Riester-Verträgen für die Tilgung von Immobilienkrediten und hoffen, dass sich damit die desolate Lage im privaten Eigenheimbau verbessert."

In den Monaten Januar bis August 2007 sind nur noch für 46.000 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern Baugenehmigungen erteilt worden, das sind 42% weniger als im Vorjahreszeitraum. "Es besteht die Hoffnung", so Prof. Robl, "dass sich die abwartende Haltung der potenziellen Häuslebauer nun verringert. Es ist allerdings noch das politische Signal erforderlich, dass die Regelung zum 'Wohn-Riester', unabhängig vom Verabschiedungszeitpunkt des Gesetzes, auf alle Fälle zum 1. Januar 2008 angewendet wird."

Als Schönheitsfehler bezeichnet Robl die geplante Regelung, nach der 25% des angesparten Kapitals im Vertrag belassen werden müssen. "Hier sollte man dem Sparer die Entscheidung überlassen." So Robl abschließend.

Update 28.2.2008: Die Klausurtagung der Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD in der letzten Februarwoche hat endlich die Einigung der Regierungsparteien zur Einbeziehung des Wohneigentums in die Förderung der privaten Altersvorsorge gebracht. Erfreulich ist, dass hinsichtlich der nachgelagerten Besteuerung eine Wahlmöglichkeit zwischen einmaliger und mehrjähriger Begleichung der Steuerschuld vorgesehen wird. So kann der Betroffene entsprechend seiner finanziellen Situation bei Renteneintritt den für ihn günstigeren Weg wählen. Weiterhin positiv ist, dass geplant ist, nunmehr die angesparte Summe komplett für Immobilien nutzen zu können und nicht nur - wie ursprünglich geplant - drei Viertel davon.

"Allerdings,” so der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Prof. Dr. Karl Robl, einschränkend, "kann Wohn-Riester nicht die Eigenheimzulage ersetzen. Die nun hoffentlich bald erfolgende gesetzliche Regelung wird erst mittel- oder langfristig neue Impulse für den Wohnungsbau setzen. Dazu laufen die Riester-Verträge bisher zu kurz, als dass insbesondere die mittleren Einkommensgruppen Kapital in nennenswertem Umfang hätten ansparen können. Gerade diese Haushalte sind aber von der Streichung der Eigenheimzulage besonders betroffen.”

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