BAuA untersucht Gefährdung der Augen durch LEDs
(5.5.2013) Wer aus kurzer Distanz länger als zehn Sekunden in eine Licht emittierende Diode (LED) schaut, die blaues oder weißes Licht aussendet, kann seine Netzhaut gefährden, weil bereits dann der Expositionsgrenzwert für die photochemische Netzhautgefährdung überschritten sein kann. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die 43 LEDs im sichtbaren Spektralbereich auf die photobiologische Sicherheit hin untersucht haben. Die BAuA hat dazu den Bericht „Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED)“ veröffentlicht.
Aufgrund ihrer Eigenschaften sind LEDs zwischen Lasern und Quellen inkohärenter optischer Strahlung wie Glüh-, Leuchtstoff- und Gasentladungslampen anzusiedeln und unterliegen der Lampensicherheitsnorm DIN EN 62471. Die BAuA-Wissenschaftler untersuchten die Vorgehensweise nach dieser Norm und entwickelten ein Verfahren zur Messung der scheinbaren Quellengröße, die nicht mit der tatsächlichen Größe der Lichtquelle übereinstimmt. Ein Kamerasystem und eine Spezialsoftware erleichterten dabei die Berechnungen und vereinfachten den gesamten Beurteilungsprozess. Mit dem Verfahren lassen sich auch andere Quellen inkohärenter optischer Strahlung bewerten. Diese Lichtquellen senden Licht unterschiedlicher Wellenlängen und/oder unterschiedlicher Phasen aus.
Photochemische, aber keine thermische Gefährdung
Die Lampensicherheitsnorm ordnet die Quellen inkohärenter optischer Strahlung vier Risikogruppen zu: bei der Freien Gruppe besteht kein Risiko, die Risikogruppen 1 bis 3 stehen für steigendes Gefährdungspotenzial. Die 43 untersuchten LEDs erreichten im sichtbaren Spektralbereich maximal die Risikogruppe 2. Bei LEDs stehe vor allem die photochemische Gefährdung im Vordergrund, es werden also durch das Licht chemische Reaktionen im Auge ausgelöst und dadurch das Gewebe geschädigt. Thermische Gefährdung durch Erhitzung des Gewebes spiele dagegen bei LEDs eine untergeordnete Rolle.
Einzelexpositionen werden aufsummiert
Rot- und Gelblicht emittierende LED sollen hingegen keine Gefährdung darstellen. Auch bei einem kurzen Blick in Weiß- oder Blaulicht emittierende LED würden die Grenzwerte zur photochemischen Gefährdung der Netzhaut nicht erreicht, aber zu beachten sei dabei, dass sich alle Einzelexpositionen einer Arbeitsschicht aufsummieren und die Grenzwerte dann doch schnell überschritten werden können. Dies kann beispielsweise vorkommen ...
- bei Arbeitsplätzen in der LED-Industrie,
- bei der Installation von Beleuchtungsanlagen oder
- in der Theater- und Bühnenbeleuchtung.
Die bibliographischen Angaben der Studie:
- Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2013
- Ljiljana Udovičić, Florian Mainusch, Marco Janßen, Dennis Nowack, Günter Ott
- 195 Seiten, 1. Auflage. Dortmund/Berlin/Dresden
- Im PDF-Format verfügbar unter
baua.de/publikationen
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siehe zudem:
- Arbeitsschutz sowie LED-Technik und Leuchtmittel im Licht-Magazin von Baulinks