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BAuA untersucht Gefährdung der Augen durch LEDs

(5.5.2013) Wer aus kurzer Distanz länger als zehn Sekunden in eine Licht emittierende Diode (LED) schaut, die blaues oder weißes Licht aussendet, kann seine Netzhaut gefährden, weil bereits dann der Expositionsgrenzwert für die photochemische Netzhautgefährdung überschritten sein kann. Zu diesem Er­gebnis kommen Forscher der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die 43 LEDs im sichtbaren Spektral­bereich auf die photobiologische Sicherheit hin untersucht ha­ben. Die BAuA hat dazu den Bericht „Photo­biologische Sicher­heit von Licht emittierenden Dioden (LED)“ veröffentlicht.

Aufgrund ihrer Eigenschaften sind LEDs zwischen Lasern und Quellen inkohärenter optischer Strahlung wie Glüh-, Leucht­stoff- und Gasentladungslampen anzusiedeln und unterliegen der Lampensicherheits­norm DIN EN 62471. Die BAuA-Wissenschaftler untersuchten die Vorgehensweise nach dieser Norm und entwickelten ein Verfahren zur Messung der scheinbaren Quellengröße, die nicht mit der tatsächlichen Größe der Lichtquelle über­einstimmt. Ein Kamerasystem und eine Spezialsoftware erleichterten dabei die Be­rech­nungen und vereinfachten den gesamten Beurteilungsprozess. Mit dem Verfahren las­sen sich auch andere Quellen inkohärenter op­tischer Strahlung bewerten. Diese Licht­quellen senden Licht unterschiedlicher Wellenlängen und/oder unterschiedlicher Pha­sen aus.

Photochemische, aber keine thermische Gefährdung

Die Lampensicherheitsnorm ordnet die Quellen inkohärenter optischer Strahlung vier Risikogruppen zu: bei der Freien Gruppe besteht kein Risiko, die Risikogruppen 1 bis 3 stehen für steigendes Gefährdungspotenzial. Die 43 untersuchten LEDs erreichten im sichtbaren Spektralbereich maximal die Risikogruppe 2. Bei LEDs stehe vor allem die photochemische Gefährdung im Vordergrund, es werden also durch das Licht chemi­sche Reaktionen im Auge ausgelöst und dadurch das Gewebe geschädigt. Thermische Gefährdung durch Erhitzung des Gewebes spiele dagegen bei LEDs eine untergeord­nete Rolle.

Einzelexpositionen werden aufsummiert

Rot- und Gelblicht emittierende LED sollen hingegen keine Gefährdung darstellen. Auch bei einem kurzen Blick in Weiß- oder Blaulicht emittierende LED würden die Grenzwerte zur photochemischen Gefährdung der Netzhaut nicht erreicht, aber zu beachten sei da­bei, dass sich alle Einzelexpositionen einer Arbeitsschicht aufsummieren und die Grenz­werte dann doch schnell überschritten werden können. Dies kann beispielsweise vorkommen ...

  • bei Arbeitsplätzen in der LED-Industrie,
  • bei der Installation von Beleuchtungsanlagen oder
  • in der Theater- und Bühnenbeleuchtung.

Die bibliographischen Angaben der Studie:

  • Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED)
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2013
  • Ljiljana Udovičić, Florian Mainusch, Marco Janßen, Dennis Nowack, Günter Ott
  • 195 Seiten, 1. Auflage. Dortmund/Berlin/Dresden
  • Im PDF-Format verfügbar unter baua.de/publikationen (direkter PDF-Download)

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